Kundgemacht im A.Bl. vom 2. Mai 2001, Nr. 18.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, dass es befolgt wird.
Ersetzt die Anlage 1 des D.LH. vom 30. Juni 1992, Nr. 23.