Kundgemacht im A.Bl. vom 3. Oktober 2000, Nr. 41.
(1) Der Lehrstundenplan der Lehrkraft für die Lehrgänge Chorleiter und Kapellmeister für Blasmusik umfasst in der Regel 12 Wochenstunden, die jährlich nach der Anzahl der Eingeschriebenen vom Direktor des Konservatoriums verteilt werden; zur Ergänzung dieser Stundenzahl kann der Direktor denselben Lehrkräften den Unterricht eines oder mehrerer Ergänzungsfächer zuteilen.
(2) Der Unterricht kann, je nach der Anzahl der Eingeschriebenen, auch mit reduziertem Stundenplan vergeben werden.