In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 28. Dezember 1999, Nr. 711)
Durchführungsverordnung betreffend die Grundausbildung- und Fortbildungskurse für Betreuer von Gemeinde- und Privatarchiven sowie von anderen Archiven öffentlicher örtlicher Körperschaften

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1)

Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 8. Februar 2000, Nr. 6.

Art. 3 (Ausbildungsprogramm)

(1) Die Grundausbildung vermittelt Grundkenntnisse aus folgenden Wissensbereichen:

  • a)  Archivkunde,
  • b)  Schriftenkunde und Aktenkunde der Neuzeit,
  • c)  Landesgeschichte mit Schwerpunkt Verfassungs- und Verwaltungs-geschichte,
  • d)  Einführung in die EDV-gestützte Archivierung. 2)

(2) Die Fortbildungskurse vertiefen einzelne oder mehrere Wissensgebiete der Grundausbildung.

(3) Das nötige Wissen wird in theoretischem Unterricht und praktischen Übungen vermittelt, die flexibel und teilnehmerorientiert gestaltet werden.

2)

Absatz 1 wurde ersetzt durch Art. 1 des D.LH. vom 31. Juli 2003, Nr. 31.