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In vigore al: 11/09/2012

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

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Die Gesellenprüfung für Spengler besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer max. 24 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Anfertigung eines selbstentworfenen Prüfungsstücks (Galanteriearbeit) nach eigenem Entwurf in max. 16 Stunden und eines zweiten Prüfungsstücks (Bauspenglerarbeit), das von der Kommission gestellt wird, in max. 8 Stunden.

Der Kandidat fertigt die Prüfungsstücke in der Werkstätte der Berufsschule unter Aufsicht der Prüfungskommission an.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen, die Zeichnung, das Material, und - wenn notwendig - das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Galanteriearbeit:
Die Prüfungskommission gibt 3 Monate vor Prüfungsbeginn das Thema der Galanteriearbeit mit Minimal- und Maximalmaßen und die anzuwendenden Arbeitstechniken bekannt (z. B. Blumenvase max. 400 x 200 min. 200 x 70; Arbeitstechniken: Runden, Wulsten, Bodenfalz und Löten).

Der Kandidat legt der Prüfungskommission 6 Wochen vor Prüfungsbeginn mindestens eine und höchstens drei technische Zeichnungen mit den dazugehörigen Abwicklungen vor; die Prüfungskommission wählt eine davon für die Gesellenprüfung aus.

Ggf. können von der Prüfungskommission Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen verlangt werden. In diesem Fall ist die in diesem Sinn geänderte Zeichnung bis spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn neuerlich vorzulegen und von einem Kommissionsmitglied genehmigen zu lassen.

Wird vom Schüler keine Zeichnung vorgelegt oder ist nach Auffassung der Prüfungskommission trotz verlangter Änderungen keine der Zeichnungen für die Gesellenprüfung geeignet, so wird dem Kandidat am ersten Tag der praktischen Prüfung von der Kommission eine solche zur Verfügung gestellt. In diesem Fall bekommt der Kandidat jedoch 10 Tage vor Prüfungsbeginn eine Stückliste des zu fertigenden Werkstücks, um das notwendige Material zu besorgen. Um Kandidaten ohne eigene oder mit ungeeigneter Zeichnung eine solche zur Verfügung stellen zu können, hält die Prüfungskommission mindestens eine geeignete Zeichnung bereit. Alle notwendigen Werkzeuge stellt in diesem Fall die Schule.

Sämtliches Material für die Anfertigung des Gesellenstückes muß jeder Kandidat selbst zur Prüfung mitbringen. Die Wahl der Materialien steht dem Kandidaten frei.

Bauspenglerarbeit:
Dieses Prüfungsstück wird aufgrund von Vorschlägen der Kommissionsmitglieder ausgewählt. Die Auswahl der Stücke erfolgt entsprechend der Arbeitstechniken, in denen der Lehrling vorwiegend ausgebildet wurde. Die Techniken sind dem aktuellen Stand der Technik angepaßt und liegen im Arbeitsbereich der Bauspenglerei.

Bewertung:
..............................................Galanteriearbeit .............Bauspenglerarbeit

Fachzeichnung ........................max.10 Punkte

Gesamtbild - Funktion
Arbeitssicherheit .....................max. 10 Punkte ............max. 15 Punkte

Maßgenauigkeit ........................max. 10 Punkte............ max. 15 Punkte

Arbeitstechniken .......................max. 20 Punkte ...........max. 20 Punkte

  • -  Falls der Kandidat keine oder keine geeignete Zeichnung für die praktische Prüfung vorlegt, bekommt er für die "Fachzeichnung" keine Punkte zugesprochen.
  • -  Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z. B. 73 Punkte = Note 7,3)
  • -  Um den praktischen Prüfungsteil zu bestehen, müssen für für die Galanterie- und die Bauspenglerarbeit jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden.

Bewertungsschlüssel:
0 - 40 Punkte........Note 4

41 - 50 Punkte .....Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte .....Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte .....Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte .....Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte .....Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte ...Note 9,1 -10

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie Fragen zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken -oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner mitzubringen (Ausnahme: Privatisten).

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.