Kundgemacht im A.Bl. vom 26. August 1997, Nr. 39.
(1)Das Erziehungspersonal, das im „Damiano Chiesa“ Heim in Bozen Dienst leistet, übt das aktive und passive Wahlrecht gemeinsam mit der Kategorie der Lehrpersonen aus. Es übt das Wahlrecht im Wahlamt der nächstgelegenen italienischsprachigen Schule aus. 13)
Art. 13 wurde so ersetzt durch Art. 8 Absatz 1 des D.LH. vom 8. September 2008, Nr. 46.