A) Technisches Personal von verschiedenen Berufsbildern, welches Abnahmeprüfungen und Überprüfungen an Maschinen oder Anlagen, Sammlungen von Untersuchungsproben, Lokalaugenscheine, Ermittlungen und Kontrollen im Gelände vornimmt
Arbeitskleidung:
B) Technisches Personal von verschiedenen Berufsbildern, welches dem Dienst in Lagern, Laboratorien, Werkstätten, Anlagen zugeteilt ist
Bedienstete, die Diensten mit spezifischen Gefahren körperlicher Verletzungen zugeteilt sind:
außer der Bekleidung unter den Buchstaben A) und B), je nach Bedarf:
Kundgemacht im A.Bl. vom 6. Mai 1997, Nr. 21.