1. Schulwarte
Arbeitskleidung:
2. Technische Assistenten
1 Kittel oder 1 Arbeitsanzug - Verwendungszeit: mindestens 1 Jahr
3. Personal der Berufsausbildung, das zum praktischen Unterricht in Werkstätten oder Labors verpflichtet ist
Obige Bestimmungen über die Dienstkleidung gelten auch für das entsprechende Personal der land- und forstwirtschaftlichen Berufsertüchtigung.
Kundgemacht im A.Bl. vom 6. Mai 1997, Nr. 21.