(1) Der Lehrgang sieht Lehrveranstaltungen und Praktika im Ausmaß der Gesamtstundenzahl vor, wie sie von den Bestimmungen der Europäischen Union festgelegt ist, und ist in herkömmliche Abschnitte (Semester) unterteilt; die Veranstaltungen sind gegliedert in Vorlesungen, geführtes klinisches Studium, Seminararbeiten, Übungen, Praktika, Beobachtungstätigkeit, Selbstunterricht, Selbstbewertung und Vertiefung.
In jedem Semester sind Stunden für Unterricht, eigene Lerntätigkeiten, geführtes klinisches Studium und Praktika vorgesehen.
Ab dem zweiten Studienjahr ist es möglich, innerhalb des Lehrganges didaktische Abweichungen mit besonderen beruflichen Schwerpunkten anzubieten, um Erfahrungen in besonderen Bereichen des Berufes zu sammeln; diese Abweichungen dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten.
Die Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 1.600 Stunden; die Praxis umfasst 3.000 Stunden, wovon maximal 600 für Seminararbeiten und die restlichen Stunden für individuelle oder Gruppenübungen anhand von Rollenspielen, Übungen und normalem Arbeitseinsatz zum Zwecke der Anwendung der theoretischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen aufgebracht werden.
Die Studienkommission kann die programmierten Lehrveranstaltungen um weitere 200 Stunden ergänzen, wobei dieser Stundenanteil von den Seminartätigkeiten abgezogen wird.
(2) Der Aufbau des Lehrgangs mit entsprechenden Lehrzielen, die Module, die kombinierten Lehrgänge und die entsprechenden Fächer sowie die jeweilige Punktezahl sind in der Tabelle A aufgelistet.
Bildungsziel des Lehrganges ist die Aneignung von Grundlagen, um im Bereich der Orthopädietechnik autonom zu arbeiten und um Prothesen, Orthesen und Ersatz-, Korrektur- und Stützbehelfe für den Bewegungsapparat herzustellen, anzupassen und anzubringen. Diese Behelfe können der Wiederherstellung von Funktionen oder ästhetischen Zwecken dienen und, wenn es sich um mechanische Behelfe handelt, entweder nur durch Körperkraft oder durch Fremdenergie oder durch eine Kombination von beidem bewegt werden. Die erwähnten Aufgaben sind anhand von unmittelbaren Erhebungen und Messungen am Patienten sowie anhand der Abnahme von Abdrucken zu erfüllen.
(3) Pflichtfachgebiete des Lehrganges sind:
Fachgebiete: A02A Mathematische Analyse, B01B Physik, E05A Biochemie, E06A Physiologie des menschlichen Körpers, E07X Pharmakologie, E09A Anatomie des menschlichen Körpers, B10X Biophysik, E13X angewandte Biologie, F04A allgemeine Pathologie, F04B klinische Pathologie, F08A Allgemeine Chirurgie, F16A Erkrankungen des Bewegungsapparats, F16B Physikalische Medizin und Rehabilitation, F18X Diagnostik mit bildgebenden Verfahren und Radiotherapie, I07X Angewandte Maschinenmechanik, I08A Maschinenplanung und Maschinenbau, I09X Zeichnen und Methoden der Industrietechnik, I10X Technologie und Verarbeitungssysteme, I14A Materialkunde, I26B Chemische Biotechnik, I26A Mechanische Biotechnik, M11E Klinische Psychologie.
(4) Die praktische Ausbildung einschließlich des Praktikums ist darauf ausgerichtet, dass der Student eine angemessene berufliche Vorbereitung erhält; sie wird in der Tabelle B spezifiziert.