(1) Funktionsgerechte und erweiterungsfähige Bibliotheksräume bzw. -bauten in zentraler, verkehrsgünstiger Lage bilden die Voraussetzung dafür, daß die Öffentlichen Bibliotheken ihren Auftrag als Zentren der Information und Kommunikation erfüllen können.
(2) In größeren Orten und in Stadtzentren werden die Öffentlichen Bibliotheken nach Möglichkeit in eigenen Räumen oder Bauten untergebracht, also nicht in Schulen. In kleineren Orten und in peripheren Stadtteilen ist es aus organisatorischen und finanziellen Gründen vorzuziehen, die Öffentliche Bibliothek als kombinierte Bibliothek gemeinsam mit der Schulbibliothek zu führen.
(3) Befindet sich die Öffentliche Bibliothek in einem Gebäude, das vorwiegend für andere Zwecke genützt wird, sind ihre Unabhängigkeit und ihr Öffentlichkeitscharakter durch einen separaten Eingang und durch eine entsprechende Kennzeichnung zu gewährleisten.
(4) Die Öffentlichen Bibliotheken sollen über genügend große Räumlichkeiten verfügen. Als Richtwert gilt, daß für 1.000 Medieneinheiten des Zielbestandes 30 Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung stehen sollen. Dazu kommt der Flächenbedarf für Nebenräume.
(5) Beim Bau und Ausbau von Öffentlichen Bibliotheken sowie bei der Adaptierung von Räumen für Bibliotheken sollen folgende Mindestgrößen nicht unterschritten werden:
- a) 1.000 Quadratmeter für Mittelpunktbibliotheken mit wenigstens 25.000 Einwohnern im Einzugsgebiet,
- b) 600 Quadratmeter für Mittelpunktbibliotheken mit weniger als 25.000 Einwohnern im Einzugsgebiet und für Talschaftsbibliotheken,
- c) 250 Quadratmeter für Hauptsitze von hauptamtlich geleiteten örtlichen Bibliotheken,
- d) 100 Quadratmeter für Hauptsitze von nicht hauptamtlich geleiteten örtlichen Bibliotheken,
- e) 75 Quadratmeter für Zweigstellen,
- f) 50 Quadratmeter für Leihstellen.
(6) Ausstattung und Mobiliar müssen den bibliotheksfachlichen Standards entsprechen. Es sollen ausreichend große Flächen für Kinder und Jugendliche, für das ungestörte Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie für die Benutzung neuer Medien in der Bibliothek vorgesehen werden. Bei größeren Bibliotheken sind zusätzlich Verwaltungs-, Veranstaltungs- und Magazinräume sowie Räume für besondere Angebote vorzusehen.