In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

b') DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 12. Dezember 1990, Nr. 1269/LH/III 1)
Satzung des Pädagogischen Landesforschungs-, Versuchs- und Fortbildungsinstitutes für die ladinische Sprachgruppe

Visualizza documento intero
1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 12. Februar 1991, Nr. 7.

Art. 5 (Das Direktorium)

(1) Das Direktorium gibt die Richtlinien für die Tätigkeit des Instituts und faßt die zu seiner Verwaltung und personellen Besetzung notwendigen Beschlüsse im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Insbesondere hat es folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • a)  es wählt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder den Vorsitzenden,
  • b)  es beschließt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder die Satzung und deren Abänderungen,
  • c)  es setzt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder im Einvernehmen mit dem Landesausschuß und dem Ministerium für den öffentlichen Unterricht sowie mit der Zustimmung des Betroffenen den Direktor ein,
  • d)  es beschließt das jährliche Tätigkeitsprogramm mit Angabe der entsprechenden Ausgaben und ermächtigt den Vorsitzenden, alle zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
  • e)  es beschließt den Haushaltsplan, die allfälligen Änderungen und die Jahresabschlußrechnung,
  • f)  es beschließt die Einsetzung von Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen und bestimmt deren Leiter,
  • g)  es erstellt die allgemeinen Kriterien für die Erteilung von Aufträgen und ermächtigt den Vorsitzenden, Verträge und Abkommen abzuschließen,
  • h)  es beantragt beim Ministerium die Abordnung von planmäßigen Hochschullehrern, Direktoren und Lehrern der staatlichen Schulen und formuliert Vorschläge für das hierzu nötige Wettbewerbsverfahren im Sinne des von Artikel 28 Absatz 2 und 3 des D.P.R. vom 10. Februar 1983, Nr. 89,
  • i)  es gibt das Einvernehmen zur Auswahl und Zuteilung von Bediensteten, die von der Landesverwaltung dem Pädagogischen Institut zur Verfügung gestellt oder an dieses abgeordnet werden,
  • j)  es beschließt die interne Dienstordnung und erteilt Richtlinien zum Einsatz des Personals sowie zur Geschäftsführung und Verwaltung des Pädagogischen Institutes,
  • k)  es legt in dem von der Landesregierung festgesetzten Rahmen die Höhe der Sitzungsgelder und Vergütungen fest,
  • l)  es gewährt in Absprache mit der Landesregierung dem abgeordneten Personal für die qualifizierte Mehrheit und unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes eine angemessene Ausgleichszulage,
  • m)  es beschließt, welche Dienste vom Pädagogischen Institut außerhalb des Hauptsitzes angeboten werden,
  • n)  es richtet für die Barzahlung geringfügiger Ankäufe und Dienste einen auf den Namen des mit dem Ökonomatsdienst betrauten Beamten - in der Folge als Verwalter bezeichnet - lautenden Fonds ein und legt dessen Höhe fest,
  • o)  es überprüft die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten aufgrund der Berichte des Vorsitzenden, des Direktors sowie der Mitarbeiter und Kommissionen,
  • p)  es beschließt alle weiteren Maßnahmen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Pädagogischen Instituts erforderlich sind.

(3) An den Sitzungen des Direktoriums nimmt der Direktor ohne Stimmrecht teil. Der Vorsitzende kann auch andere Fachleute oder Auskunftspersonen einladen.

(4) Mitglieder des Direktoriums, die bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Sitzungen ohne hinreichenden Grund fernbleiben, werden vom Direktorium der Landesregierung zur Ersetzung vorgeschlagen.

ActionActionVerfassungsrechtliche Bestimmungen
ActionActionLandesgesetzgebung
ActionActionI Alpinistik
ActionActionII Arbeit
ActionActionIII Bergbau
ActionActionIV Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
ActionActionV Berufsbildung
ActionActionVI Bodenschutz, Wasserbauten
ActionActionVII Energie
ActionActionVIII Finanzen
ActionActionIX Fremdenverkehr und Gastgewerbe
ActionActionX Fürsorge und Wohlfahrt
ActionActionXI Gaststätten
ActionActionXII Gemeinnutzungsrechte
ActionActionXIII Forstwirtschaft
ActionActionXIV Gesundheitswesen und Hygiene
ActionActionXV Gewässernutzung
ActionActionXVI Handel
ActionActionXVII Handwerk
ActionActionXVIII Grundbuch und Kataster
ActionActionXIX Jagd und Fischerei
ActionActionXX Brandverhütung und Bevölkerungsschutz
ActionActionXXI Kindergärten
ActionActionXXII Kultur
ActionActionXXIII Landesämter und Personal
ActionActionXXIV Landschaftsschutz und Umweltschutz
ActionActionXXV Landwirtschaft
ActionActionXXVI Lehrlingswesen
ActionActionXXVII Messen und Märkte
ActionActionXXVIII Öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen
ActionActionXXIX Öffentliche Veranstaltungen
ActionActionXXX Raum und Landschaft
ActionActionXXXI Rechnungswesen
ActionActionXXXII Sport und Freizeitgestaltung
ActionActionXXXIII Straßenwesen
ActionActionXXXIV Transportwesen
ActionActionXXXV Unterricht
ActionActionA Lehrpläne und Stundentafeln
ActionActionB Lehrpersonal
ActionActionC Kollegialorgane
ActionActiona) Landesgesetz vom 18. Oktober 1995, Nr. 20 
ActionActionb) Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24 
ActionActionc) Dekret des Landeshauptmanns vom 2. Juli 1997, Nr. 22
ActionActionz) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 1. Februar 1990, Nr. X/156/1
ActionActiona') DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 4. Juli 1990, Nr. 940/III
ActionActionb') DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 12. Dezember 1990, Nr. 1269/LH/III
ActionActionZielsetzung, Aufgaben, Aufbau
ActionActionOrgane des Instituts
ActionActionArt. 4 (Organe)
ActionActionArt. 5 (Das Direktorium)
ActionActionArt. 6 (Arbeitsweise des Direktoriums)
ActionActionArt. 7 (Der Vorsitzende)
ActionActionArt. 8 (Rechnungsprüfer)
ActionActionPersonal
ActionActionArbeitsweise des Pädagogischen Institutes
ActionActionVerwaltung und Buchhaltung
ActionActionD Schul- und Hochschulfürsorge
ActionActionE Schulbauten
ActionActionF Verschiedene Bestimmungen
ActionActionXXXVI Vermögen
ActionActionXXXVII Wirtschaft
ActionActionXXXVIII Wohnbauförderung
ActionActionXXXIX Gesetze mit verschiedenen Bestimmungen (Omnibus)
ActionActionBeschlüsse der Landesregierung
ActionActionUrteile Verfassungsgerichtshof
ActionActionUrteile Verwaltungsgericht
ActionActionChronologisches inhaltsverzeichnis