In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

f) BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 24. Jänner 2005, Nr. 1631)
Ermächtigung zur Unterzeichnung des Abkommens über die Kriterien zur rechtlichen und wirtschaftlichen Einstufung des an das Land übergegangenen Regionalpersonals
Formula iniziale- Omissis -Abkommen über die Kriterien zur rechtlichen und wirtschaftlichen Einstufung des an das Land Südtirol übergegangenen Regionalpersonal

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III. Funktionsebene

Berufsbild: GEHILFE/GEHILFIN FÜR VORZIMMER- UND PFÖRTNERDIENSTE (III)

  • 1)  Aufgaben
    • a)  Er/sie erledigt die Aufgaben, die in den Vorzimmern und an den Pforten der größeren Gebäude der Landesverwaltung anfallen und die mit dem Parteienverkehr zusammenhängen; er/sie gibt Personen, die die Verwaltung aufsuchen, Auskünfte und ist ihnen behilflich;
    • b)  er/sie überwacht die Räumlichkeiten im Gebäude sowie die zugehörigen Grundstücke; er/sie kontrolliert den Zugang durch Fernsteuerungen und/oder Video- und Wechselsprechanlagen;
    • c)  er/sie regelt und überwacht den Parteienverkehr im Gebäude und den Räumlichkeiten der Verwaltung sowie auf den Parkplätzen; er/sie meldet eventuelle Defekte oder Störungen der Anlagen und der Alarmanlagen;
    • d)  er/sie koordiniert die Annahme und das Sortieren der Post und leistet aufgrund besonderer Anweisungen Hilfe beim Versand von größeren Umschlägen, Paketen und Schriftstücken;
    • e)  er/sie ist aufgrund besonderer Anweisungen für die Aufbewahrung von Schlüsseln, Karteien, Quittungsblöcken und Registern, die seinen/ihren Aufgabenbereich betreffen, zuständig.
  • 2)  Vertikale Mobilität: Es werden die entsprechenden Bestimmungen des Berufsbildes Amtswart / Amtswartin angewandt.

V. Funktionsebene

Berufsbild: KATASTERSACHBEARBEITER / KATASTERSACHBEARBEITERIN (V)

  • 1)  Aufgaben
    • a)  Er/sie arbeitet mit Bediensteten höherer Funktionsränge zusammen und erledigt Aufgaben im Buchhaltungs-, Verwaltungs- und/oder technischen Bereich;
    • b)  er/sie erfüllt im Amt, dem er/sie zugeteilt wurde, die Aufgaben gemäß Beschluss des Grundbuchsrichters und in Bezug auf die Umschreibungsanträge, führt die verschiedenen Register und hält sie auf dem neuesten Stand;
    • c)  er/sie verfasst die Katasterunterlagen und fertigt originalgetreue Kopien von Akten und Schriftstücken aus dem Archiv an;
    • d)  er/sie ist Personen, die das Katasteramt aufsuchen, behilflich, archiviert, protokolliert, registriert, speichert Daten und kopiert mittels komplizierter Geräte und/oder Maschinen;
    • e)  er/sie nimmt mit Bediensteten höherer Funktionsränge an topographischen Vermessungen, Ortsaugenscheinen, ordentlichen und außerordentlichen Überprüfungen teil.
  • 2)  Vertikale Mobilität: Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder der VI. Funktionsebene, sofern nicht das Reifezeugnis berufsbildender Oberschulen oder nach der Oberschule weiterführende Spezialisierungen als Zugangsvoraussetzungen vorgesehen sind.

Berufsbild: GRUNDBUCHSGEHILFE / GRUNDBUCHSGEHILFIN (V)

  • 1)  Aufgaben
    • a)  Er/sie arbeitet mit den Bediensteten der höheren Funktionsränge der Arbeitseinheit, der er/sie zugeteilt ist, zusammen;
    • b)  er/sie nimmt die Eintragungen ins Hauptbuch gemäß den im Beschluss des Grundbuchsrichters enthaltenen Entscheidungen vor;
    • c)  er/sie führt die verschiedenen Register und hält sie auf dem neuesten Stand, verfasst die Grundbuchsauszüge und andere Akte, macht Kopien von Akten und Urkunden aus den Sammlungen, bescheinigt die Übereinstimmung dieser Kopien mit dem Original und sorgt für die Zustellung der Grundbuchsakte;
    • d)  er/sie archiviert, protokolliert, registriert, speichert Daten und kopiert, auch mittels einfach zu bedienender Maschinen;
    • e)  er/sie arbeitet, um buchhalterische und verwaltungstechnische Aufgaben zu erfüllen, mit den zuständigen Bediensteten zusammen;
    • f)  er/sie führt die Amtshandlungen aus, die in den seinen/ihren besonderen Tätigkeitsbereich betreffenden Verordnungen angegeben sind.
  • 2)  Vertikale Mobilität: Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder der VI. Funktionsebene, sofern nicht das Reifezeugnis berufsbildender Oberschulen oder nach der Oberschule weiterführende Spezialisierungen als Zugangsvoraussetzungen vorgesehen sind.

VI. Funktionsebene

Berufsbild: TECHNISCHER UND KATASTERTECHNISCHER ASSISTENT / TECHNISCHE UND KATASTERTECHNISCHE ASSISTENTIN (VI)

  • 1)  Aufgaben
    • a)  Er/sie erarbeitet Vorschläge bezüglich der Organisation der Arbeit in der Einheit, der er/sie zugeteilt ist, sowie bezüglich der Überprüfung von Systemen und Arbeitsverfahren in seinem/ihrem Fachbereich;
    • b)  er/sie leistet bei bestimmten Arbeiten Beistand, indem er/sie bei der Buchführung der vertraglich vergebenen oder der direkt ausgeführten Arbeiten mitwirkt und kontrolliert, ob die Arbeiten fachgerecht, den Ausschreibungsbedingungen gemäß und nach den Anleitungen des Bauleiters durchgeführt werden;
    • c)  er/sie untersucht die Akte der Evidenzhaltung und wirkt bei topographischen Erhebungen sowie bei der Anlage der Mappen mit;
    • d)  er/sie führt Erhebungen für die Wiederherstellung des geodätischen Aufnahmenetzes und zur Einmessung der neuen Bezugspunkte durch und übernimmt die Abnahmeprüfung der im Sinne des Artikels 4 des Regionalgesetzes vom 19. Dezember 1980, Nr. 12 vergebenen Feldarbeiten sowie anderer Arbeiten, die von der Landesverwaltung vertraglich an externe Unternehmen vergeben wurden;
    • e)  er/sie führt ordentliche und außerordentliche Überprüfungen sowie Ortsaugenscheine durch, um Sachverhalte, Situationen und andere Faktoren festzustellen, auf deren Grundlage entsprechende Entscheidungen getroffen werden;
    • f)  er/sie überprüft mit der dazu nötigen Autonomie die Teilungspläne betreffend das Grundeigentum und nimmt die Änderungen in der Mappe auch nach Kontrolle durch Ortsaugenschein vor;
    • g)  er/sie wirkt an der Wiederanlegung des Grundbuchs mit;
    • h)  zur Durchführung seiner/ihrer Aufgaben benutzt er/sie auch komplizierte Geräte und Arbeitssysteme;
    • i)  er/sie arbeitet mit den Bediensteten höherer Funktionsränge bei der Ausarbeitung von Bau- und Ausstattungsplänen zusammen und verwendet dazu auch Datenverarbeitungssysteme, Ausschreibungsbedingungen, Kostenschätzungen sowie technische Gutachten; er/sie nimmt fachspezifische Arbeiten vor und schätzt im Rahmen des Verfahrens, das zum Ankauf beweglicher Güter, zur Einrichtung technologischer Anlagen oder zur Durchführung von Bauarbeiten führt, Angebote in technischer und ökonomischer Hinsicht ein, um Vergabeverfahren abschließen zu können;
    • j)  er/sie vergewissert sich, dass während der Arbeitsverfahren alle Bestimmungen zur Sicherheit und zur Unfallverhütung sowie die Hygienevorschriften eingehalten werden; er/sie arbeitet dabei mit den Bediensteten höherer Funktionsränge zusammen.
  • 2)  Vertikale Mobilität: Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder Bautechniker / Bautechnikerin (für Inhaber des Reifezeugnisses der Oberschule für Geometer oder der Gewerbeoberschule), Diplom – Agrartechniker / in (für Inhaber des Reifezeugnisses der Oberschule für Landwirtschaft), technischer Arbeitsinspektor / technische Arbeitsinspektorin, Programmierer – DV – Analytiker / Programmiererin – DV – Analytikerin, Umwelt- und Hygieneinspektor / in.
    Nach acht Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder technischer Inspektor / technische Inspektorin, Organisationsinspektor/ in, DV – Analytiker – Systembetreuer / DV - Analytikerin – Systembetreuerin.

VII. Funktionsebene

Berufsbild: TECHNISCHER UND KATASTERTECHNISCHER KOORDINATOR / TECHNISCHE UND KATASTERTECHNISCHE KOORDINATORIN (VII)

  • 1)  Aufgaben
    Er/Sie übt dieselben Aufgaben wie der Katastertechniker aus
  • 2)  Vertikale Mobilität
    Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeiten in die Berufsbilder technischer Inspektor / technische Inspektorin, Organisationsinspektor /Organisationsinspektorin, DV - Analytiker - Systembetreuer / DV – Analytikerin - Systembetreuerin.

VIII. Funktionsebene

Berufsbild: OBERGRUNDBUCHSFÜHRER / OBERGRUNDBUCHSFÜHRERIN (VIII)

  • 1)  Aufgaben
    Er/Sie übt dieselben Aufgaben wie der Grundbuchsführer aus.

Berufsbild: TECHNISCHER UND KATASTERTECHNISCHER SACHVERSTÄNDIGER / TECHNISCHE UND KATASTERTECHNISCHE SACHVERSTÄNDIGE (VIII)

  • 1)  Aufgaben
    Er/Sie übt dieselben Aufgaben wie der Katasterinspektor aus.

Berufsbild: GRUNDBUCHSDIREKTOR / GRUNDBUCHSDIREKTORIN (VIII)

  • 1)  Aufgaben
    Er/Sie übt dieselben Aufgaben wie der Grundbuchsführer aus.

Berufsbild: TECHNISCHER UND KATASTERTECHNISCHER DIREKTOR / TECHNISCHE UND KATASTERTECHNISCHE DIREKTORIN (VIII)

  • 1)  Aufgaben
    Er/Sie übt dieselben Aufgaben wie der Katasterinspektor aus.
1)

Veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 1. Februar 2005, Nr. 5.

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