Veröffentlicht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 16. Februar 1999, Nr. 9.
(1) Mit Wirkung 1.1.2000 wird das Zusatzentgelt gemäß Artikel 30 des Vertrages auf Landesebene für die Regelung der Beziehungen mit den Ambulatoriumsfachärzten, genehmigt mit Beschluß der Landesregierung vom 23. Juni 1997, Nr. 2834, um den Prozentsatz der nationalen Inflationsrate - Zeitraum 1.9.1997 - 31.12.1999 - erhöht.