Veröffentlicht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 16. Februar 1999, Nr. 9.
(1) Die zur Besetzung der freien Dienststunden von den Betrieben getroffenen Maßnahmen werden innerhalb von 5 Tagen dem Beirat gemäß Artikel 10 mitgeteilt. Derselbe informiert innerhalb der darauffolgenden 10 Tage die im Dienst stehenden Fachärzte sowie die diesen Vertrag unterzeichnende Gewerkschaft.
(2) Die diesen Vertrag unterzeichnende Gewerkschaft gewährt den Interessierten bei ihren Sitzen Einsicht in die freien Dienststunden.
(3) Die interessierten Ärzte erklären dem Betrieb und zur Kenntnis dem Beirat gemäß Artikel 10 innerhalb von 10 Tagen ab Bekanntgabe ihre allfällige Bereitschaft zur Übernahme der verfügbaren Dienststunden.