Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 30. Dezember 1997, Nr. 60.
(1) Die Vertragspartner stimmen über die Wichtigkeit der Errichtung des Ambulatoriums gemäß Artikel 46, Absatz 2, Buchstabe a) überein und sie verpflichten sich die Verwirklichung und das Funktionieren desselben zu begünstigen.