Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 30. Dezember 1997, Nr. 60.
(1) Den am Datum der Veröffentlichung dieses Vertrags in die Verzeichnisse eingetragenen Kinderärzten wird für die in den Jahren 1996 und 1997 erstellten Gesundheitsbilder ein Forfaitbetrag im Ausmaß von 112.000 Lire für jedes am 1. des Monats nach jenem der Veröffentlichung dieses Vertrags eingetragene Kind, das ab 1.1.1996 geboren ist, ausgezahlt.
(2) Für jene Kinderärzte, die im Laufe der Jahre 1996 oder 1997 das Vertragsverhältnis begonnen haben, wird der obgenannte Betrag im Verhältnis der nicht vertragsgebundenen Monate gekürzt. Jenen Kinderärzten, die das Vertragsverhältnis im Laufe der Jahre 1996 - 1997 beendet haben, wird der obgenannte Betrag im Verhältnis der nicht gearbeiteten Monate gekürzt u. z. bezogen auf die am Datum der Auflösung des Vertragsverhältnisses innegehabten Kinder.