Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 30. Dezember 1997, Nr. 60.
(1) Den am Datum der Veröffentlichung dieses Vertrags in die Verzeichnisse eingetragenen Kinderärzten wird für die für das Jahr 1997 ausgestellten ärztlichen Zeugnisse ein Forfaitbetrag von 8.000 Lire für jeden am 1. des Monats nach jenem der Veröffentlichung dieses Vertrags eingetragenen Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
(2) An die Kinderärzte, die vor dem obgenannten Datum aus dem Vertragsverhältnis ausgeschieden sind, wird der Forfaitbetrag im Verhältnis der geleisteten Monate ausgezahlt, u. z. für jeden am Datum des Ausscheidens eingetragenen Anspruchsberechtigten.