(1) Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben sind folgendermaßen zu klassifizieren:
I. Teil: Einnahmen - ordentliche Ausgaben
II. Teil: Einnahmen - außerordentliche Ausgaben
III. Teil: Einnahmen - Ausgaben für durchlaufende Posten
(2) Im Rahmen der oben angeführten Klassifizierung sind die Einnahmen und die Ausgaben auf Kapitel aufzuteilen.
(3) Das Kapitel stellt die Grundeinheit des Haushaltes dar.