(1)Personal mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder im Besitze der Eignung und mit einem Dienstalter von wenigstens 3 Jahren zum Einreichtermin der Gesuche kann um Umwandlung des Vollzeitarbeitsdienstverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsdienstverhältnis zu 50 Prozent innerhalb folgender Einschränkungen und Kriterien ansuchen:
- in Kindergärten mit einer Abteilung: die Stelle als Kindergärtnerin oder als pädagogische Mitarbeiterin;
- in Kindergärten mit zwei Abteilungen: eine Stelle als Kindergärtnerin und eine Stelle als pädagogische Mitarbeiterin;
- in Kindergärten mit drei Abteilungen: eine Stelle als Kindergärtnerin und zwei Stellen als pädagogische Mitarbeiterin oder umgekehrt;
- in Kindergärten mit vier und mehr Abteilungen: zwei Stellen als Kindergärtnerin und zwei Stellen als Pädagogische Mitarbeiterin.
(2) Die reduzierten Wartestände, die Kürzungen der Stellen von Amtswegen und die zusätzlich reduzierten Stellen auf Grund von Projekten, Begleitung und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und Verlängerung der Öffnungszeit werden nicht zu den in Absatz 1, Buchstabe d) festgelegten Teilzeitkontingenten gezählt.
(3) In Kindergärten mit einer geringeren Anzahl von pädagogischen Mitarbeiterinnen als Abteilungen bestimmt die Direktorin, in Absprache mit dem betroffenen Personal, die Einteilung der Teilzeitarbeit unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Kindergartens.
(4) Bei schwerwiegenden persönlichen oder familiären Gründen kann die Direktorin, unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse, die Umwandlung des Vollzeitarbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis, und des Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis, sofern entsprechende Stellen frei sind, auch in Abweichung der in diesem Artikel vorgesehenen Kriterien und auch während des laufenden Schuljahres, ermächtigen.
(5) Das Personal im Besitze der Voraussetzungen für eine Teilzeitarbeit, das die Teilzeitstelle nicht bestätigen kann, hat die Möglichkeit, im Zuge der Versetzungen innerhalb der Kindergartendirektion eine Teilzeitstelle zu wählen.