Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 3. Juni 2003, Nr. 22.
(1) Um eine bessere Beteiligung der Schuldirektoren/innen an der Schulverwaltung zu gewährleisten, können - auf Antrag und ohne zusätzliche Ausgaben - bilaterale Kommissionen bzw. Beobachtungsstellen zur Vertiefung spezifischer Probleme eingerichtet werden, die insbesondere die Arbeitsgestaltung in Bezug auf eine Neuorganisation der einzelnen Schulen, die Evaluation, das Umfeld, die Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Weiterbildungstätigkeiten zum Gegenstand haben. Die Aufgabe dieser Einrichtungen, einschließlich des Komitees für Chancengleichheit für den in seine Zuständigkeit fallenden Teil, besteht in der Sammlung von Daten zu den genannten Themenbereichen und in der Ausarbeitung entsprechender Vorschläge. Die Zusammensetzung genannter Einrichtungen, die keine Verhandlungsfunktion haben, ist in der Regel paritätisch und muss eine angemessene Frauenvertretung vorsehen.