(1) Das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 15 vom 13. April 2011, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 19, vom 10. Mai 2011, wird widerrufen.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.