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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 14. Mai 2012, Nr. 690
Genehmigung der Modalitäten und Kriterien für die Erstattung der vom Südtiroler Gemeindenverband zur Durchführung der Aus- und Weiterbildungsinitiativen für Gemeindesekretäre/Gemeindesekretärinnen getragenen Spesen sowie Festlegung der zur Erstattung zugelassenen Ausgaben

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MODALITÄTEN UND KRITERIEN FÜR DIE ERSTATTUNG DER VOM SÜDTIROLER GEMEINDENVERBAND ZUR DURCHFÜHRUNG DER AUS- UND WEITERBILDUNGSINITIATIVEN FÜR GEMEINDESEKRETÄRE/GEMEINDESEKRETÄRINNEN GETRAGENEN SPESEN

1) Nach Anhören der auf Landesebene repräsentativsten Gewerkschaft der Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen genehmigt der von der Landesregierung delegierte Landesrat oder die von der Landesregierung delegierte Landesrätin, mit eigener Maßnahme, die vom Südtiroler Gemeindenverband vorgelegten Aus- und Weiterbildungsinitiativen für Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen der Provinz Bozen. Für die Umsetzung der genannten Initiativen werden die Mittel des Fonds verwendet, der im Sinne von Artikel 69 des Dekrets des Präsidenten der Region vom 1. Februar 2005, Nr. 2/L eingerichtet wurde.

2) Die einzelnen Ausbildungsprojekte und die entsprechenden Finanzierungsanträge (zu richten an die Autonome Provinz Bozen – Abteilung Örtliche Körperschaften – Amt für die Förderung öffentlicher Bauarbeiten) müssen spätestens 45 Tage vor Beginn der Ausbildungsinitiative eingehen. Die verspätet vorgelegten Projekte und Anträge werden nicht berücksichtigt. Bei besonderen Initiativen, die nur schwer programmierbar sind (z. B. aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen), müssen die Anträge spätestens 10 Tage vor Beginn der Initiative eingereicht werden. Die besonderen Umstände sind zu begründen.

3) Der mit Stempelmarke versehene Finanzierungsantrag ist vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin des Südtiroler Gemeindenverbandes zu unterzeichnen.

4) In jedem Projekt müssen die Ausbildungsinitiativen detailliert beschrieben und der Inhalt, die Ziele, die Dauer, der Ort sowie das genaue Datum (Beginn und Ende) der Veranstaltungen angegeben werden. Weiters müssen die an der Durchführung der Initiative beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Lehrkräfte sowie die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Personen angegeben werden. Dem Projekt sind eine kurze Begründung zur Auswahl der Lehrkräfte und ein detaillierter Ausgabenplan beizufügen.

5) Die für die Erstattung zulässigen Ausgaben werden nach den Kriterien laut Anlage B berechnet.

6) Das Projekt, für das die Finanzierung gewährt wird, muss innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt werden. Eventuelle begründete Projektänderungen müssen vorab dem Landesamt für die Förderung öffentlicher Bauarbeiten mitgeteilt werden. Die Initiative wird nicht finanziert, wenn nicht mindestens 50% der geplanten Teilnehmerzahl die Veranstaltung tatsächlich besuchen.

7) Es können auch Initiativen gefördert werden, die von Dritten organisiert sind und bei denen sich der Südtiroler Gemeindenverband Plätze reserviert hat oder die der Südtiroler Gemeindenverband in Zusammenarbeit mit Dritten durchführt.

8) Die Auszahlung der Finanzierung erfolgt mit Dekret des Direktors oder der Direktorin des Landesamtes für die Förderung öffentlicher Bauarbeiten auf der Grundlage von Ausgabenbelegen oder einer entsprechenden Ersatzerklärung. Zu diesem Zweck sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- ein detaillierter Bericht über die durchgeführte Initiative, der vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet ist,

- ein Verzeichnis oder Register der Anwesenden,

- eine Gesamtübersicht der bestrittenen Ausgaben und der eventuellen Einnahmen, gegliedert nach den Ausgabenposten, die in der dem Finanzierungsantrag beiliegenden Übersicht angeführt sind. In der Gesamtübersicht müssen eventuell erhaltene Beiträge oder Kostenrückerstattungen für die Durchführung des Ausbildungsprojekts angegeben werden. Diese Beträge werden von den zur Finanzierung zugelassenen Gesamtausgaben in Abzug gebracht,

- eine Kopie sämtlicher Rechnungen und Spesenaufstellungen. Diese müssen quittiert sein und in der Beschreibung den genauen Bezug auf die durchgeführte Initiative sowie den genauen Zeitraum enthalten, in dem sie stattgefunden hat. Die direkt vom Verband getragenen Spesen sind detailliert zu beschreiben und gemäß den Typologien zu ordnen, die bereits im Dekret über die Gewährung der Finanzierung anerkannt und angeführt wurden. Der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin muss sämtliche Ausgabenbelege unterzeichnen,

- eine Erklärung, in der der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin bestätigt, dass die in sämtlichen Rechnungen, Honorarnoten und Erklärungen angegebenen Beträge angemessen sind und ausschließlich mit der durchgeführten Initiative zusammenhängende Ausgaben betreffen.

- Sämtliche Abrechnungsunterlagen können in Form einer vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichneten Ersatzerklärung im Sinne von Artikel 47 des DPR vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, in geltender Fassung, vorgelegt werden. Die Erklärungen unterliegen Stichprobenkontrollen.