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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 26. März 2012, Nr. 474
Ausweis für Personen mit Zivilinvalidität

Der Südtiroler Landtag hat am 6.10.2011 einen Beschlussantrag genehmigt, welcher die Landesregierung dazu verpflichtet, einen Ausweis zu erstellen, welcher den Invaliditätsgrad von Personen mit Zivilinvalidität bescheinigt.

Derzeit müssen die Personen mit Invalidität zum Nachweis der Invalidität den Befund der Ärztekommission des Sanitätsbetriebs vorweisen, auf der auch die festgestellte Pathologie auf-scheint.

Damit vermieden werden kann, dass die Personen mit Zivilinvalidität diesen Befund der Ärztekommission mit sich tragen müssen, wurde beschlossen, einen Ausweis als Beleg der Zivilinvalidität auszustellen. Auf diesem Ausweis scheint die Pathologie, an der die Person leidet, nicht auf, sondern nur der Grad der Zivilinvalidität, welcher nach Schweregrad gegliedert ist und zwar: von 46% bis 73%, von 74% bis 99% und 100% mit oder ohne Begleitungsgeld.

All dies vorausgeschickt und berücksichtigt

b e s c h l i e ß t

die Landesregierung, in gesetzmäßiger Form und mit Stimmeneinhelligkeit:

1. den Personen mit einer Invalidität von über 46% einen Zivilinvalidenausweis auszustellen.

2. Zu diesem Zweck werden die Ärztekommissionen eines jeden Gesundheitsbezirks, allen Personen, denen eine Invalidität von über 46% bescheinigt wurde, einen Zivilinvalidenausweis ausstellen.

3. Für alle Personen, welchen die Zivilinvalidität vor dem 1.07.2012 bescheinigt wurde, wird der Ausweis von der Abteilung 24, Familie und Sozialwesen ausgestellt.

 

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