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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss vom 7. Mai 2012, Nr. 630
Festlegung der Gebühren für die periodischen Überprüfungen der Arbeitsgeräte

...omissis...

1. die Gebühren für die periodischen Überprüfungen von Arbeitsgeräten laut Anhang 1 des gegenwärtigen Beschlusses festzulegen;

2. die mit dem gegenwärtigen Beschluss festgelegten Gebühren zur Durchführung der periodischen Überprüfung der Arbeitsgeräte, erhöht bis zu höchstens 50% gelten, bis auf weiteres als Höschstgebühren;

3. dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.

Anhang 1

 

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