Bei Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung reichen die Eltern oder Erziehungsberechtigten zusätzlich die von den Fachdiensten des Sanitätsbetriebes ausgestellten oder bestätigten Bescheinigungen ein. Damit wird gewährleistet, dass die in den geltenden Bestimmungen vorgesehen Maßnahmen gesetzt werden.
Die Einschreibungen von Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen (Lernstörungen) erfolgen mit der Abgabe einer Bescheinigung, die vom Fachdienst dem Sanitätsbetrieb selbst ausgestellt oder von diesem bestätigt worden ist.
Wenn die Bescheinung bei der Einschreibung nicht abgegeben wird oder wenn nicht mitgeteilt wird, dass die Bescheinigung bereits bei der Herkunftsschule hinterlegt worden ist, können die dafür vorgesehenen Ressourcen und Maßnahmen nicht garantiert werden.
Für die Dokumentation gilt die zwischen den Ämtern der Schulverwaltung, dem Gesundheitsassessorat und den Sanitätsbetrieben abgeschlossene Vereinbarung.