Ein Antrag um Schulwechsel ist an die Schulführungskraft der Schule zu stellen, in die der Schüler/die Schülerin eingeschrieben ist. Bei einem Wohnortwechsel leitet die Schulführungskraft den Antrag umgehend zusammen mit den Schülerdokumenten an die Zielschule weiter.
Andere Gründe für den Schulwechsel sind im Antrag gut zu beschreiben und wenn möglich zu dokumentieren. Die Entscheidung über den Schulwechsel wird in Abstimmung zwischen den Schulführungskräften der beiden Schulen getroffen. Eine Ablehnung ist zu begründen. In besonders schwerwiegenden Gründen kann ein Schulwechsel auch während des Schuljahres oder nach dem Einschreibetermin genehmigt werden.
Die Schulämter und für die Berufsschule zuständige Abteilung bzw. zuständigen Bereiche können weitere Richtlinien für den Schulwechsel in der Oberstufe festlegen.