Die Eltern oder Erziehungsberechtigten, die selbst für den Unterricht ihrer Kinder sorgen wollen, schreiben ihre Kinder zum vorgesehenen Termin in die gebietsmäßig zuständige öffentliche Schule ein und geben eine entsprechende Erklärung ab. Sie belegen, dass sie über die dafür nötigen technischen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen verfügen. Bis zum Unterrichtsbeginn nimmt die Schulführungskraft die erforderlichen Überprüfungen vor und stellt, wenn diese positiv ausfallen, das Dekret zur Befreiung vom Besuch der öffentlichen Schule aus. Das zuständige Schulamt kann für alle Schülerinnen und Schüler einer nicht anerkannten Privatschule eine öffentliche Bezugsschule festlegen.