Alle Kinder und Jugendliche, die in einen Kindergarten oder in eine Schule eingeschrieben sind, müssen im Schulinformationssystem des Landes erfasst werden. Die jeweilige Führungskraft des Kindergartens oder der Schule ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.
Bei Schulstufen- oder Schulwechsel ist auf jeden Fall zu kontrollieren, ob die Daten vollständig und richtig sind. Die Schulkarriere einer Schülerin/eines Schülers, die/der von außerhalb des Landes kommt, ist nach Möglichkeit zu rekonstruieren. Sofern es die vorliegende Dokumentation zulässt, sind die Daten nachzutragen.