Das Schülerstammblatt wird geführt, um die pädagogische, curriculare und organisatorische Kontinuität bei Schulwechsel sicherzustellen.
Das Schülerstammblatt enthält folgende Informationen: Die Personaldaten, den Wohnsitz, den Besuch des Kindergartens und getrennt für jedes Schuljahr, die besuchte Schule, die Klasse und das Endergebnis.
Das Schülerstammblatt wird in Papierform nur mehr erstellt, wenn eine Schülerin/ein Schüler in eine Schule außerhalb des Landes wechselt.
Solange die Schülerin/der Schüler eine Schule des Landes besucht, wird das Schülerstammblatt nur mehr in elektronischer Form geführt. Bei Weitergabe der Daten an eine andere Schule des Landes ist keine Unterschrift notwendig. Der Direktor der zuletzt besuchten Schule ist aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich.