In den Kindergarten können Kinder eingeschrieben werden, die das dritte Lebensjahr innerhalb Februar des Kindergartenjahres, auf das sich die Einschreibung bezieht, vollenden.
Die Gemeinden übermitteln den einzelnen Kindergärten bis zum 30. Dezember möglichst in elektronischer Form das Verzeichnis der im Einzugsgebiet des Kindergartens wohnhaften Kinder, die das Recht auf den Besuch des Kindergartens haben und noch nicht schulpflichtig sind, mit den vollständigen Daten der Kinder und der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Die Einschreibung erfolgt im Jänner. Der genaue Termin wird vom zuständigen Schulamt festgesetzt. Innerhalb des Monats Februar entscheidet der Kindergartenbeirat über die Aufnahme der Kinder.
Das Ladinische Schulamt kann aus organisatorischen Gründen auch einen späteren Einschreibetermin festlegen.