4.1 Die geförderten Vorhaben müssen der objektiven und sachlichen Information dienen und dürfen nur nachrangig für Werbezwecke benutzt werden. Vorhaben, die reinen Werbezwecken dienen, sind nicht förderfähig.
4.2 Die in Punkt 3 aufgelisteten Vorhaben dürfen nicht nur für Mitglieder der in Punkt 2.1 angeführten Organisationen durchgeführt werden und müssen auch anderen Personen zugänglich sein.