- Kurse (*) der Fachausbildung und der ständigen Weiterbildung im Gesundheits-bereich
- Master im Gesundheitsbereich
mit einer Mindestdauer von 100 Stunden, auch in Form von "e-learning"
oder
- Kurse (*) im Bereich der Komplementär-medizin mit folgender Dauer:
- ●Grundausbildung – min. 100 Std.
- ●Ständige Weiterbildung – min. 50 Std.
(*) Der Inhalt des Kurses muss:
1. in folgenden Themenbereichen, die von den Richtlinien für die Zuweisung von Förderungsbeiträgen im Bereich der Komplementärmedizin, genehmigt mit Beschluss Nr. 2004/2003, enthalten sein (Die Kurse müssen in enger Verbindung mit den Zuständigkeiten des ausgeübten Berufsbildes im Gesundheitswesen stehen):
- Homöopatie
- Phytotherapie
- Traditionelle chinesiche Medizin (TCM)
- Homotoxikologie
- Manuelle Medizin – Chiropraxis – Osteopatie
- Ayurveda
- Antroposophische Medizin
- Kneipp
- Neuraltherapie
- Komplementärmedizinische Diagnose-verfahren
oder
2. in den von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 425 vom 14.03.2011 genehmigten Bildungszielen (siehe Tabellen Punkt XI)
oder
3. in den nationalen Bildungszielen (siehe Tabelle Punkt XII)
enthalten sein.