Die/der Begünstigte verliert das Recht auf Zuweisung der finanziellen Zuwendungen, wenn nach der Zuweisungsmaßnahme eindeutig festgestellt wird, dass nicht alle Voraussetzungen vorhanden waren oder Falscherklärungen gemacht wurden, um in den Genuss der Zuwendungen zu kommen. Die geltenden Strafrechtsbestimmungen bleiben aufrecht.
Anhang: Gesuch ….omissis…