Die Zuwendungen werden an Ärzten in Facharztausbildung vergeben, welche im Südtiroler Sanitätsbetrieb oder an mit dem Land konventionierten Ausbildungsstellen im Ausland tätig sind, und zwar für:
a) die Absolvierung von lediglich einem Jahr Hauptfach oder nach Abschluss des Hauptfachs zur Absolvierung der fehlenden Gegenfächer;
b) die Absolvierung der Ausbildungszeiten an öffentlichen oder privaten Strukturen im In- und Ausland, welche keine Konventionen mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eingegangen sind;
c) die Absolvierung von Ausbildungszeiten in einem Vollzeitverhältnis.