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In vigore al: 11/09/2012

a) Landesgesetz vom 10. Juni 2008, Nr. 41)
Änderung von Landesgesetzen in verschiedenen Bereichen und andere Bestimmungen

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1)
Kundgemacht im Beiblatt Nr. 2 zum A.Bl. vom 24. Juni 2008, Nr. 26.

Art. 45 (Beitrag an die Gemeinde Leifers für die Errichtung von Sportinfrastrukturen)

(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, der Gemeinde Leifers einen außerordentlichen Beitrag im Höchstausmaß von 11 Millionen Euro für die Verwirklichung einer gemäß den geltenden Bestimmungen über den Sportstättenbau mit allen Zusatzeinrichtungen versehenen Sportanlage für die Sportdisziplin Fußball, auch professionell betrieben, zu gewähren.174)175)

174)
Siehe auch Art. 9 des L.G. vom 22. Dezember 2009, Nr. 11.
175)
Siehe auch Art. 14 Absatz 2 des L.G. vom 21. Dezember 2011, Nr. 15.