In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 11/09/2012

Beschluss Nr. 3088 vom 21.12.2009
Modalitäten zur Registrierung der Abfälle und zur Abfassung des Abfallbegleitscheins und der schriftlichen Bestätigung

Anlage

Modalitäten zur Registrierung der Abfälle und zur Abfassung des Abfallbegleitscheins und der schriftlichen Bestätigung

 

Artikel 1

Abfallbegleitschein

1. Die Abfallbegleitscheine laut Artikel 19 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, sind in der Anlage A angeführt und von einer laut Artikel 11 des Ministerialdekretes vom 29.11.1978 ermächtigten Druckerei zu erstellen. Die Abfallbegleitscheine müssen nummeriert und bei der Handelskammer oder bei der Agentur für Einnahmen vidimiert und die Rechnung für den Erwerb des Abfallbegleitscheins im Mehrwertsteuerregister eingetragen werden. Der Abfallbegleitschein kann auch mittels EDV-Systeme auf Endlosblatt oder lose Blätter geführt werden.

2. Der Abfallbegleitschein, bestehend aus 4 Exemplaren, wird vom Erzeuger oder Besitzer oder Beförderer der Abfälle ausgestellt und vom Erzeuger oder Besitzer der Abfälle ausgefüllt, datiert und unterzeichnet und vom Beförderer gegengezeichnet. Eine Kopie des Abfallbegleitscheins bleibt beim Besitzer, von den anderen 3, die vom Empfänger unterzeichnet und datiert werden, bleibt eine beim Empfänger, eine beim Beförderer und die 4. Kopie wird von Letzterem innerhalb von drei Monaten dem Besitzer zurückgeschickt. Die Kopien des Abfallbegleitscheins müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

3. Die Bestimmungen laut Absatz 1 werden nicht angewandt auf die Beförderung von nicht gefährlichen Sonderabfällen, die vom Erzeuger selbst gelegentlich und unregelmäßig durchgeführt wird und die Menge von 30 Kilogramm oder 30 Litern nicht überschreitet. In diesem Fall muss der Betreiber der Behandlungsanlage eine schriftliche Bestätigung gemäß Artikel 3 ausstellen.

4. In Abweichung zum Rundschreiben vom 4. 8. 1998, Nr. GAB/DEC/812/98, Punkt 1) Buchstabe n) letzter Satz, ist beim Transport von Hausmüll zwischen den öffentlichen Abfallbehandlungsanlagen (Recyclinghof, Wertstoffzentren, Müllumladestationen, Deponien, usw.) kein Abfallbegleitschein mitzuführen.

 

Artikel 2

Abfallregister

1. Die Subjekte laut Artikel 17 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, n. 4, müssen ein Register gemäß Anlage B und C führen. Die Eintragungen erfolgen:

a) von denjenigen, die Abfälle verwerten oder beseitigen, innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Erhalt der Abfälle;

b) von denjenigen, die Abfälle sammeln und befördern, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Beförderung der Abfälle;

c) vom Vermittler und Händler von Abfällen, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Beförderung der Abfälle;

d) vom Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erzeugung/Besitz bzw. Abtransport der Abfälle.

2. Das Abfallregister muss bei der Produktionsstätte, bei der Verwertungs-, oder Entsorgungsanlage oder, nach vorheriger Mitteilung an das Amt für Abfallwirtschaft, beim Firmensitz innerhalb der Provinz Bozen, oder beim Sitz des Transportunternehmens oder beim Sitz der Händler und Vermittler aufliegen.

3. Das Register kann auch mittels EDV-Systeme geführt werden, wobei der Ausdruck des Registers (auf Endlosblatt oder lose Blätter) für die jeweiligen Kategorien gemäß den in Absatz 1 genannten Fälligkeiten erfolgen muss.

4. Die Erzeuger können das Abfallregister durch Dritte führen lassen, wobei diese Tätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt werden muss. Die Eintragung hat mindestens innerhalb 30 Tagen ab Erzeugung bzw. Abtransport der Abfälle zu erfolgen. Eine Abschrift der übermittelten Daten muss beim Erzeuger aufliegen. Die Führung des Abfallregisters bei Dritten muss vorab dem Amt für Abfallwirtschaft mitgeteilt werden.

5. Die Erzeuger von gefährlichen Abfällen, mit Ausnahme von Körperschaften und Unternehmen, kommen der Verpflichtung ein Abfallregister zu führen durch die Aufbewahrung, in chronologischer Reihenfolge, der Abfallbegleitscheine (erste und vierte Kopie) oder der schriftlichen Bestätigung laut Artikel 1 Absatz 3, nach. Diese Regelung gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe.

6. Die Abfallregister müssen zusammen mit den Abfallbegleitscheinen fünf Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden. Die Register der Deponien müssen unbegrenzt aufbewahrt werden und bei Auflassung der Deponietätigkeit dem Amt für Abfallwirtschaft übergeben werden.

7. In Abweichung zu Absatz 1 kann bei den Recyclinghöfen beim Eingang der Hausabfälle von der Eintragung derselben abgesehen werden; die Eintragung erfolgt erst beim Abtransport der Hausabfälle.

 

Artikel 3

Schriftliche Bestätigung

1. Die schriftliche Bestätigung laut Artikel 1 Absatz 3, gemäß Anlage „E“, muss folgende Daten enthalten: Erzeuger, Empfänger, Abfallbezeichnung, Abfallkennziffer und Menge der in Empfang genommenen Abfälle, Datum, Unterschrift des Empfängers und wird in zweifacher Ausfertigung ausgestellt, wobei eine Kopie beim Empfänger bleibt und die andere Kopie dem Erzeuger ausgehändigt wird. Die schriftliche Bestätigung kann auch durch andere Dokumente ersetzt werden, unter der Voraussetzung, dass die obgenannten Daten enthalten sind.

2. Die schriftliche Bestätigung muss 5 Jahre ab Ausstellung aufbewahrt werden.

 

Anlage A / Allegato A

 

ABFALLERKENNUNGSSCHEIN

FORMULARIO DI IDENTIFICAZIONE DEI RIFIUTI

 

TITELBLATT DES BLOCKS

FRONTESPIZIO DEL BOLLETTARIO

 
 
 
 
 
DITTA/FIRMA………………….………………………………………………………………………………………………………………….
 
Residenza o domicilio/Wohnsitz oder Domizil ………………………..………    ………………………… …….………
Comune/Gemeinde     Via/Straße     n./Nr.
 
Codice fiscale/Steuernummer     …………………………………………………………………………………………………………..
 
Ubicazione dell´esercizio/Betriebsstandort ……………………………………    …………………..…. ………………
Comune/Gemeinde     Via/Straße     n./Nr.
 
Formulario dal n. /Erkennungsschein von Nr. ............................. al n./bis Nr. ...............................
 
 
 

Anlage A 1 / Allegato A 1

 

ABFALLERKENNUNGSSCHEIN / FORMULARIO DI IDENTIFICAZIONE DEI RIFIUTI

 

Serie e Numero/Serie und Nummer:......................... del/vom ......../........./.........

Numero progressivo registro/Fortlaufende Registernummer: .........................

Prima Sezione/Abschnitt 1______________________________________________________________________

(1)Produttore/Detentore-Erzeuger/Besitzer .......................................................................................................

................................................................................................................................................................................................
Unità locale/Betriebseinheit...........................................................................................................................................
................................................................................................................................................................................................
C.fisc/Steuernummer:…………..................... N.Aut.Albo/Nr.Ermächt.Verzeichnis ...............del/vom ..../...../.....
 

(2)Destinatario/Empfänger: .........................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................
Luogo di destinazione/Bestimmungsort: ......................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................
C.fisc/Steuernummer:………….................... N.Aut.Albo/Nr.Ermächt.Verzeichnis ...............del/vom ..../...../......
 

(3)Trasportatore del rifiuto/Abfallbeförderer ....................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................
C.fisc/Steuernummer:………….................... N.Aut.Albo/Nr.Ermächt.Verzeichnis ...............del/vom ..../...../......
Trasporto di rifiuti non pericolosi prodotti nel proprio stabilimentodi/
Transport von nicht gefährlichen Abfällenaus dem eigenen Betrieb in...........................................................
Seconda sezione/Abschnitt 2____________________________________________________________________
Annotazioni/Anmerkungen: ..............................................................................................................................................
.................................................................................................................................................................................................
Terza sezione/Abschnitt 3______________________________________________________________________
(4) Caratteristiche del rifiuto/Eigenschaften des Abfalls:
Descrizione/Beschreibung: ...........................................................................................................................
Codice Europeo rifiuti/Europäische Abfallkennziffer ...........................................................................
Stato fisico/Physikalischer Zustand…………………..............................................................1234
Caratteristiche di pericolo/Gefahrenarten...............................................................................................
N.Colli/contenitori/Anzahl Stücke/Behälter ...........................................................................................

(5)Rifiuto destinato a/Abfall bestimmt für: recupero/Verwertung ………………smaltimento/Entsorgung ………….

Caratteristiche chimico-fisiche/Chemisch-physikalische Eigenschaften ...................................................

 

(6)Quantità/Menge:Kg o litri/kg oder Liter…………………….(P.Lordo/Bruttogewicht: ....Tara/Leergewicht:....)

Peso da verificarsi a destino/Gewicht wird bei Transportende ermittelt

(7)Percorso/Strecke (se diverso dal più breve/wenn abweichend von der kürzesten):………………………………………………………

(8)Trasporto sottoposto a normativa ADR/RID:/Transport obliegt der ADR/RID-Norm:   (Si/Ja)(No/Nein)

 
Quarta sezione/Abschnitt 4_____________________________________________________________________
Firme/Unterschriften:
(9)Firma del Produttore/detentore-Unterschrift des Erzeugers/Besitzers: ........................................................................
(10)Firma del trasportatore-Unterschrift des Beförderers: …………………………………….................................................................
 
(11)Cognome e nome conducente/Nachname und Name des Fahrers ……………………………………………………….
Targa automezzo/Kennzeichen Fahrzeug     .......................................................................................................
Targa rimorchio/Kennzeichen Anhänger      .......................................................................................................
Data/Ora Inizio Trasporto - Datum/Uhrzeit Transportbeginn: ................................ del/vom ......./......./.......
 
Quinta sezione/Abschnitt 5_____________________________________________________________________
(12)  Riservato al destinatario/Dem Empfänger vorbehalten

Si dichiara che il carico e scarico è stato/Die Ladung wurde:

accettato per intero/zur Gänze angenommen

accettato per la seguente quantità (Kg o litri)/in der nachstehenden Menge angenommen (kg oderLiter)..............

respinto per le seguenti motivazioni/aus folgenden Gründen zurückgewiesen: ..............................................................

...............................................................................................................................................................................................................

Data/Datum .........................Ora/Uhrzeit ……………………………
 
Firma del destinatario/Unterschrift des Empfängers     .............................................
 
 
 

Anlage A 2

TECHNISCHE BESCHREIBUNG ZU VORDRUCK IN ANLAGE A UND A 1

ABFALLERKENNUNGSSCHEIN

 

Auf demTitelblatt des Blockes müssen die Angaben gemäß Anlage A eingetragen werden.

Im oberen rechten Abschnitt des Erkennungsscheines sind die Serienbuchstaben als auch die fortlaufende Nummer des jeweiligen Erkennungsscheines angeführt und das Ausstellungsdatum einzutragen.

Diese Daten des Erkennungsscheines sind bei der jeweiligen Austragung der Abfälle im Abfallregister (in Spalte 1 „Erkennungsschein“) anzuführen.

Außerdem sind auf dem Erkennungsschein die fortlaufende Bewegungsnummer des Registers (der Spalte 1 „Ausgang“), die sich auf die jeweilige Austragung der Abfälle bezieht, anzuführen.

 

Im ersten Abschnitt muss Folgendes angegeben werden:

Im Feld (1) folgende Daten zur Identifizierung des Abfallerzeugers oder -besitzers, welcher den Versand der Abfälle durchführt:

Firmenname oder Bezeichnung

Steuernummer

Anschrift der Anlage oder der Produktionsstätte, von der die Abfälle abtransportiert werden,

Eventuelle Einschreibung in das nationale Verzeichnis der Abfallbewirtschaftungsunternehmen oder Ermächtigung.

 

Im Feld (2) „Empfänger  sind in Bezug auf die Wiederverwertungs- oder Entsorgungsunternehmen folgende Daten anzugeben:

Firmenname oder Bezeichnung

Steuernummer

Anschrift des Bestimmungsortes der Abfälle

Eventuelle Einschreibung in das nationale Verzeichnis der Abfallbewirtschaftungsunternehmen oder Ermächtigung.

 

Im Feld (3) „Abfallbeförderer  sind in Bezug auf die Firma, welche den Transport der Abfälle durchführt, folgende Daten anzugeben:

Firmenname und Bezeichnung

Steuernummer

Anschrift der Firma

Nummer, unter welcher das Unternehmen im nationalen Verzeichnis der Abfallbewirtschaftungsunternehmen eingetragen ist.

Wird der Transport von nicht gefährlichen Abfällen direkt vom Abfallerzeuger durchgeführt, ist dies anzukreuzen und die Produktionsstätte der Abfälle anzugeben.

Im zweiten Abschnitt müssen eventuelle Anmerkungen eingetragen werden.

 

Im dritten Abschnitt ist anzuführen:

 

Im Feld (4) „Eigenschaften des Abfalls  folgende Daten über die transportierten Abfälle:

europäische Abfallkennziffer mit Beschreibung des Abfalls,

physikalischer Zustand:

1. fest, pulverförmig

2. fest, nicht pulverförmig

3. schlammig, stichfest

4. flüssig,

gefährliche Eigenschaften des Abfalls gemäß Anlage D;

 

Im Feld (5) muss angegeben werden, welcher Verwertung oder Entsorgung gemäß Anlagen B und C des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, (Anlage F) der Abfall zugeführt wird. (Im Falle, dass der Abfall in einer Deponie entsorgt wird, sind die chemischen und physikalischen Eigenschaften anzugeben);

 

Im Feld (6) ist die Menge der transportierten Abfälle in kg oder Liter bei Transportbeginn immer anzuführen, die Menge kann ausnahmsweise auch in m3 oder Stückzahl angegeben werden, wenn bei Transportbeginn kein Messgerät vorhanden ist, zudem ist das Feld „Gewicht bei Transportende ermittelt  anzukreuzen, wenn die genaue Menge erst beim Empfang ermittelt werden kann;

 

Im Feld (7) die Strecke (wenn abweichend von der kürzesten);

 

Im Feld (8) die Angabe, ob der Abfalltransporteur den ADR/RID-Normen unterliegt oder nicht;

 

Im vierten Abschnitt müssen der Abfallerzeuger/Besitzer und der Beförderer(Fahrer)

 

Im Feld (9) und (10) die Unterschrift für die Übernahme der Verantwortung für die im Erkennungsschein angegebene Information anbringen;

Im Feld (11) den Nachnamen und Namen des Fahrers, das Kennzeichen des Fahrzeuges, das Datum und die Uhrzeit des Transportbeginns anführen.

 

Im fünften Abschnitt,

 

Im Feld (12), muss der Empfänger der Abfälle angeben, ob er die Abfälle angenommen oder zurückgewiesen hat; im ersten Fall muss er die angelieferte Menge angeben, sowie das Datum und die Uhrzeit anführen und unterschreiben.

 
 

Anlage B / Allegato B

TITELBLATT DES ABFALLREGISTERS Abfallerzeuger/Verwerter/Entsorger/Transporteur/Vermittler und Händler-Besitzer

FRONTESPIZIO DEL REGISTRO DEI RIFIUTI

produttore/recuperatore/smaltitore/trasportatore/intermedirai e commercianti detentori

 

1.      DITTA/FIRMA………………………………………………………………………………………………………………………….......

Residenza o domicilio/Wohnsitz oder Domizil ……………………………………..    ………………………. ………..
Comune/Gemeinde     Via/Straße     n./Nr.
Codice fiscale/Steuernummer     …………………………………………………………………………………………………………..
Ubicazione dell´esercizio/Betriebsstandort……….…………………………………    ………………………… ………
Comune/Gemeinde     Via/Straße     n./Nr.
 

2.  ATTIVITÀ SVOLTA/AUSGEÜBTE TÄTIGKEIT

Produzione/Produktion
Recupero/Verwertungcodice/Kennziffer .........
Smaltimento/Entsorgungcodice/Kennziffer .........
Trasporto/Transport
Intermediazione e commercio con detenzione/
Vermittlung und Handel mit Verwahrung
 

3.TIPO DI ATTIVITÀ/ART DER TÄTIGKEIT ………………………………………………………………………….

 

4.REGISTRAZIONE/REGISTRIERUNG N./Nr..…………………….. del/vom……………………………..

e N./und Nr……………………. del/vom……………………………..

 
5. CARATTERISTICHE DEL RIFIUTO/EIGENSCHAFTEN DES ABFALLS:
A) STATO FISICO/PHYSIKALISCHER ZUSTAND

1. Solido pulverulento/fest, pulverförmig

2. Solido non pulverulento/fest, nicht pulverförmig

3. Fangoso palabile/schlammig, stichfest

4. Liquido/flüssig

 

B)     EVENTUALI CLASSI DI PERICOLOSITÀ/EVENTUELLE GEFAHRENKLASSEN

H1          esplosivo/explosiv

H2          comburente/brandfördernd

H3-A     facilmente infiammabile(incluso estremamente infiammabile)/hochentzündlich oder leicht entzündlich

H3-B     infiammabile/entzündlich

H4          irritante/reizend

H5          nocivo/gesundheitsschädlich

H6          tossico (incluso molto tossico)/hochgiftig oder giftig

H7          cancerogeno/krebserregend (cancerogen)

H8          corrosivo/ätzend

H9          infetto/infektiös

H10          teratogeno/Mißbildungen verursachend (teratogen)

H11          mutageno/erbgutverändernd (mutagen)

H12     a contatto con l´acqua libera gas tossici o molto tossici/bei Berührung mit Wasser hochgiftige oder giftige Gase abscheidend

H13          sorgente di sostanze pericolose/Gefahrstoffe freisetzend

H14          ecotossico/ökotoxisch

 
 

Anlage B 1 / Allegato B 1

 
 

ABFALLREGISTER

Abfallerzeuger/Verwerter/Entsorger/Transporteur/Vermittler und Händler-Besitzer

REGISTRO DEI RIFIUTI

Produttore/recuperatore/smaltitore/trasportatore/intermedirai e commercianti detentori

 
 

1 colonna/Spalte 1

2 colonna/Spalte 2

3 colonna/Spalte 3

4 colonna/Spalte 4

5 colonna/Spalte5

Scarico/Ausgang
Carico/Eingang
 
del/vom ...........................
n./Nr. ...............................
___________________
Formulario/Erkennungs-schein
 
n./Nr. ...............................
del/vom ...........................
___________________
Rif.operazioni di carico/
Bezug auf Eingangs-bewegungen
 
n./Nr. ...............................
............................................

Caratteristiche del rifiuto/

Eigenschaften des Abfalles

 

a)CER/Abfallkennziffer     ...................................

b)Descrizione/Beschreibung.....................................

............................................................................................
............................................................................................
............................................................................................
 

Stato fisico/Physikalischer Zustand ..................

Classi di pericolosità/Gefahrenklassen ..............

............................................................................................
............................................................................................

e)Rifiuto destinato a/Abfall bestimmt für:

 
smaltimento /Entsorgung      Codice/Kennz. ........
recupero cod./Verwertung    Codice/Kennz. ........

Quantità/Menge

 
 
Kg................................
 
 
Litri/Liter ...............
 
 
Metri cubi/m³……….
 

Luogo di produzione e attività di provenienza del rifiuto:

Produktionsstätte und Tätigkeit der Abfallherkunft.......................................
...................................................................
...................................................................
...................................................................
Intermediario/Commerciante
Vermittler/Händler
Denominazione/Firmenname
...................................................................
Sede/Sitz ...............................................
....................................................................
C.F.:/Steuernummer .............................
 
Iscrizione Albo N./
Einschreibungsnummer Verzeichnis Abfallbewirtschaftungsunternehmen
.....................................................................
Annotazioni/
Anmerkungen
 
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
 
 

Anlage B 2

 

TECHNISCHE BESCHREIBUNG ZU VORDRUCK IN ANLAGE B UND B1

ABFALLREGISTER FüR ABFALLERZEUGER/VERWERTER/ENTSORGER/

TRANSPORTEUR/VERMITTLER UND HäNDLER/BESITZER

 

BETRIEBE, WELCHE ABFÄLLE ERZEUGEN, VERWERTEN, ENTSORGEN ODER TRANSPORTIEREN ODER DAMIT HANDEL TREIBEN ODER SIE VERMITTELN UND SIE DABEI VORÜBERGEHEND VERWAHREN, MÜSSEN DAS REGISTER GEMÄSS ANLAGE B und B1 FÜHREN.

 

Auf der ersten Seite des Abfallregisters sind unter den verschiedenen Rubriken folgende Daten anzugeben:

 

unter der RubrikFirma“: Grunddaten des Betriebes (Firmenname, Sitz, Steuernummer und Betriebsstandort);

 

unter der Rubrik„ausgeübte Tätigkeit“: Daten über die ausgeübte Tätigkeit (Abfallerzeugung, Verwertung, Entsorgung, Transport) und Angabe der jeweiligen Kennziffer für die Verwertungs- und Entsorgungstätigkeit gemäß Anlagen II A und II B der Richtlinie 2006/12/EG;

 

unter der RubrikArt der Tätigkeit (nur für Betriebe, welche die Verwertungs- und Entsorgungstätigkeit durchführen): die Kategorie der Tätigkeit gemäß Anlagen II A und II B der Richtlinie 2006/12/EG, und generelle Beschreibung der auf die Abfälle angewandten Behandlungsart: Trennung, chemisch-physikalische Behandlung, biologische Behandlung, Inertisierung usw.;

 

unter der RubrikEintragung“: Datum und Nummer der ersten und letzten Eintragung;

 

unter der RubrikAbfalleigenschaften“: die Aufzählung aller möglichen Eigenschaften des Abfalls in Bezug auf den physikalischen Zustand und die Gefahrenklasse. Die für die möglichen Eigenschaften eines Abfalls vorgesehenen Nummern und Buchstaben müssen bei einem Eingang oder Ausgang eines spezifischen Abfalls im Register verwendet werden, um die Eigenschaften eindeutig festzulegen. Demnach sind diese Nummern und Buchstaben unter den dafür vorgesehenen Rubriken „physikalischer Zustand  und „Gefahrenklassen  beim Eingang oder Ausgang von Abfällen anzugeben.

 

Die Seiten des Registers müssen folgende Informationen beinhalten:

 

In der ersten Spalte muss die Bewegung (Eingang oder Ausgang), auf welche sich die Eintragung bezieht, angezeichnet werden; die fortlaufende Nummer und das Datum der Eintragung sind dabei anzugeben. Im Falle eines Ausganges müssen zudem die Nummer des Erkennungsscheines, das Datum des Transportes sowie die Eingänge der Abfälle, auf die sich der Transport bezieht, angeführt werden.

 

In der zweiten Spalte müssen die Eigenschaften des Abfalls angeführt werden:

Europäische Abfallkennziffer EAK

Beschreibung des Abfalls

physikalischer Zustand des Abfalls:

1.fest, pulverförmig;

2.fest, nicht pulverförmig;

3. schlammig, stichfest;

4. flüssig;

Die Gefahrenklassen gemäß Anlage „D“;

Die Bestimmung des Abfalls mit der Angabe der Kennziffer der Tätigkeit gemäß Anlagen II A und II B der Richtlinie 2006/12/EG (Anlage F), ( nur wenn sich die Eintragung auf einen Ausgang bezieht).

 

In der dritten Spalte müssen die Daten über die Menge der in der jeweiligen Produktionsstätte erzeugten Abfälle oder der eingegangenen Abfälle angeführt werden (in kg oder in Liter und m³).

 

In der vierten Spalte müssen die Produktionsstätte und die Tätigkeit, aus welchen die Abfälle stammen (nur für jene, die, über ein Territorium vernetzt, Wartungen durchführen und Register bei zentralen Einheiten oder Koordinierungszentralen halten), oder (sollte der Eingang oder der Ausgang des Abfalls mittels Vermittler oder Händler erfolgen) folgende Daten der Vermittlungs- oder Handelsfirma angegeben werden:

Firmenname oder Bezeichnung,

Steuernummer des Unternehmens,

Sitz des Unternehmens,

Nummer der Eintragung im Verzeichnis der Abfallbewirtschaftungs-unternehmen.

 

a) In der fünften Spalte können eventuelle Bemerkungen angeführt werden.

 

In Ergänzung zu obgenannter Beschreibung gelten auch die Erläuterungen des Rundschreibens vom 4 8 1998, Nr. GAB/DEC/812/98.

 

Anlage C / Allegato C

 
 

TITELBLATT DES ABFALLREGISTERS

VERMITTLER UND HÄNDLER, NICHT BESITZER

FRONTESPIZIO DEL REGISTRO DEI RIFIUTI

INTERMEDIARI E COMMERCIANTI, NON DETENTORI

 
 

1.     DITTA/FIRMA…………………………………………………………………………………………………………………..

Residenza o domicilio/Wohnsitz oder Domizil……………………………………    ……………………………… ………
Comune/Gemeinde     Via/Straße     n./Nr.
 
Codice fiscale/Steuernummer     ………………………………………………………..……………………………………………………
 
Ubicazione dell´esercizio/Betriebsstandort ………………………………………   …………………….………… ………
Comune/Gemeinde     Via/Straße     n./Nr.
 
 
2. CARATTERISTICHE DEL RIFIUTO/EIGENSCHAFTEN DES ABFALLS:
 
A) STATO FISICO/PHYSIKALISCHER ZUSTAND

1. Solido pulverulento/fest, pulverförmig

2. Solido non pulverulento/fest, nicht pulverförmig

3. Fangoso palabile/schlammig, stichfest

4. Liquido/flüssig

 

B)      EVENTUALI CLASSI DI PERICOLOSITÀ/EVENTUELLE GEFAHRENKLASSEN

H1          esplosivo/explosiv

H2          comburente/brandfördernd

H3-A     facilmente infiammabile(incluso estremamente infiammabile)/hochentzündlich oder leicht entzündlich

H3-B     infiammabile/entzündlich

H4          irritante/reizend

H5          nocivo/gesundheitsschädlich

H6          tossico (incluso molto tossico)/hochgiftig oder giftig

H7          cancerogeno/krebserregend (cancerogen)

H8          corrosivo/ätzend

H9          infetto/infektiös

H10          teratogeno/Mißbildungen verursachend (teratogen)

H11          mutageno/erbgutverändernd (mutagen)

H12     a contatto con l´acqua libera gas tossici o molto tossici/bei Berührung mit Wasser hochgiftige oder giftige Gase abscheidend

H13          sorgente di sostanze pericolose/Gefahrstoffe freisetzend

H14          ecotossico/ökotoxisch

 

Anhang C 1 / Allegato C 1

ABFALLREGISTER

für Vermittler und Händler, nicht Besitzer

REGISTREI DEI RIFIUTI

per intermediari e commercianti, non detentori

 

1 colonna/Spalte 1

2 colonna/Spalte 2

3 colonna/Spalte 3

4 colonna/Spalte 4

Data movimento/

Datum Bewegung

Codice CER del rifiuto/Abfallkennziffer

Produttore/Detentore

Erzeuger/Besitzer

Destinatario/Empfänger

Movimento/Bewegung
 
del/vom ………..................
 
__________________
 
Formulario/Erkennungs-schein
 
n./Nr. ..............................
del/vom ..........................
 
__________________
 
Annotazioni/
Anmerkungen:
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Codice e Caratteristiche del rifiuto/

Kennziffer und Eigenschaften des Abfalls

 

a) CER/Abfallkennziffer ........................................

b) Descrizione/Beschreibung.................................

..................................................................................

..................................................................................
c)   Stato fisico/Physikalischer Zustand ..............
 

d)   Classi di pericolosità/Gefahrenklassen .........

.........................................................................................
.........................................................................................

e) Rifiuto destinato a/Abfall bestimmt für

 

smaltimento/Entsorgung      cod./Kennz. ........

recupero./Verwertung ………..cod./Kennz. ……...

 
Quantità/Menge
Kg .............................................
 
Litri/Liter................................

Denominazione/Ragione sociale/ Firmenname/Bezeichnung

........................................................
........................................................

C.F./Steuernummer ...................

 

Indirizzo/Adresse:....................

........................................................
........................................................
________________________

Trasportatore/Beförderer

 

Denominazione/Ragione sociale/ Firmenname/Bezeichnung

........................................................
........................................................
C.F./Steuernummer ..................
 
Indirizzo/Adresse ....................
........................................................
........................................................
Denominazione/Ragione sociale
Firmenname/Bezeichnung
........................................................
........................................................
C.F./Steuernummer ..................
 
 
Indirizzo/Adresse ....................
........................................................
........................................................
_______________________
Eventuali annotazioni/
Eventuelle Anmerkungen
......................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
 

Anlage C 2

 

TECHNISCHE BESCHREIBUNG ZU VORDRUCK IN ANLAGE C UND C1

ABFALLREGISTER FÜR VERMITTELER UND HÄNDLER, NICHT BESITZER

 

DIE HANDELS- UND VERMITTLUNGSFIRMEN, WELCHE NICHT BESITZER VON ABFÄLLEN SIND, SIND VERPFLICHTET, DAS REGISTER GEMÄSS ANLAGE C UND C1 ZU FÜHREN.

 
 

Auf der ersten Seite des Abfallregisters müssen folgende Daten angeführt sein:

 
 

unter der Rubrik„Firma“: Grunddaten des Betriebes:

Firmenname

Sitz

Steuernummer und

Betriebsstandort

 
 

unter der Rubrik„Abfalleigenschaften“: die Aufzählung aller möglichen Eigenschaften des Abfalls in Bezug auf den physikalischen Zustand und die Gefahrenklasse. Die Nummern und die Buchstaben, welche sich auf die möglichen Eigenschaften der Abfälle beziehen, müssen beim Eintragen eines Einganges oder Ausganges zur genauen Bestimmung der Gefahrenklasse der diesbezüglichen Abfälle angewandt werden. Aus diesem Grund müssen bei einem Ein- oder Ausgang die genannten Nummern und Buchstaben unter den Rubriken „physikalischer Zustand  und „Gefahrenklassen  angegeben werden.

 

Die Seiten des Registers müssen folgende Informationen beinhalten:

 

In der ersten Spalte müssen die Informationen über:

das Datum der Bewegung und

die Nummer des Erkennungsscheines mit dem Datum des durchgeführten des Transports angeführt werden

 

In der zweiten Spalte müssen folgende Eigenschaften des Abfalls angeführt werden:

Europäische Abfallkennziffer EAK,

Beschreibung des Abfalls,

der physikalische Zustand des Abfalls:

1. Fest, pulverförmig;

2. Fest, nicht pulverförmig;

3. Schlammig, stichfest;

4. Flüssig,

die spezifische Gefahrenklasse gemäß Anlage D (nur für gefährliche Abfälle);

Angabe, ob der Abfall für Entsorgung oder Entwertung bestimmt ist, und Angabe der Kennziffer für die Tätigkeiten laut den Anlagen II A und II B der Richtlinie 2006/12/EG (Anlage F), (wenn sich die Eintragung auf einen Ausgang bezieht);

die Menge der Abfälle (in kg oder in Liter).

 

In der dritten Spalte muss angegeben werden:

Firmenname oder Bezeichnung

die Steuernummer

die Adresse des Abfallerzeugers oder Besitzers und des Transporteurs

 

In der vierten Spalte muss angegeben werden:

Firmenname oder Bezeichnung

die Steuernummer

die Adresse des Empfängers

mit der Angabe, ob die Abfälle einer Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden; außerdem die Tätigkeitskennziffer gemäß Anlagen II A und II B der Richtlinie 2006/12/EG (Anlage F).

 

In Ergänzung zu obgenannter Beschreibung gelten auch die Erläuterungen des Rundschreibens vom 4 8 1998, Nr. GAB/DEC/812/98.

 

Anlage D

 

GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

 

H1  "explosiv": Stoffe und Zubereitungen, die unter Einwirkung einer Flamme explodieren können oder empfindlicher auf Stöße oder Reibung reagieren als Dinitrobenzol;

 

H2  "brandfördernd": Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit anderen, insbesondere brennbaren Stoffen eine stark exotherme Reaktion auslösen;

 

H3-A  "leicht entzündbar":

- Stoffe und Zubereitungen in flüssiger Form mit einem Flammpunkt von weniger als 21° C (einschließlich hochentzündbarer Flüssigkeiten) oder

- Stoffe und Zubereitungen, die sich an der Luft bei normaler Temperatur und ohne Energiezufuhr erwärmen und schließlich entzünden oder

- feste Stoffe und Zubereitungen, die sich unter Einwirkung einer Zündquelle leicht entzünden und  nach Entfernung der Zündquelle weiter brennen oder

- unter Normaldruck an der Luft entzündbare gasförmige Stoffe und Zubereitungen oder

- Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft gefährliche Mengen leicht brennbarer Gase abscheiden;

 

H3-B  "entzündbar": flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem Flammpunkt von mindestens 21° C und höchstens 55° C;

 

H4  "reizend": nicht ätzende Stoffe und Zubereitungen, die bei unmittelbarer, länger dauernder oder wiederholter Berührung mit der Haut oder den Schleimhäuten eine Entzündungsreaktion hervorrufen können;

 

H5  "gesundheitsschädlich": Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung Gefahren von beschränkter Tragweite hervorrufen können;

 

H6 "giftig": Stoffe und Zubereitungen (einschließlich der hochgiftigen Stoffe und Zubereitungen),  die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung schwere, akute oder chronische Gefahren oder sogar den Tod verursachen können;

 

H7 "krebserzeugend": Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung  Krebs erzeugen oder dessen Häufigkeit erhöhen können;

 

H8 "ätzend": Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit lebenden Geweben zerstörend auf diese  einwirken können;

 

H9 "infektiös": Stoffe, die lebensfähige Mikroorganismen oder ihre Toxine enthalten und die im  Menschen oder sonstigen Lebewesen erwiesenermaßen oder vermutlich eine Krankheit hervorrufen;

 

H10 "teratogen": Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung  nichterbliche angeborene Missbildungen hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen können;

 

H11 "mutagen": Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautdurchdringung  Erbschäden hervorrufen oder ihre Häufigkeit erhöhen können;

 

H12 Stoffe und Zubereitungen, die bei der Berührung mit Wasser, Luft oder einer Säure ein giftiges  oder sehr giftiges Gas abscheiden;

 

H13 Stoffe und Zubereitungen, die nach Beseitigung auf irgendeine Art die Entstehung eines anderen  Stoffes bewirken können, z. B. ein Auslaugungsprodukt, das eine der oben genannten Eigenschaften aufweist;

 

H14 "ökotoxisch": Stoffe und Zubereitungen, die unmittelbare oder mittelbare Gefahren für einen  oder mehrere Umweltbereiche darstellen können,

 
 

Anlage E / Allegato E

 

Schriftliche Bestätigung/Conferma scritta

 

(Für die Bestätigung der Annahme von Abfällen gemäß Artikel 1 Absatz 3

Per la conferma di presa in carico di rifiuti ai sensi dell’articolo1 comma 3)

 
 
ERZEUGER/PRODUTTORE
 
Erzeuger/Produttore*____________________________________________________________
 
Anschrift/Indirizzo*_____________________________________________________________
 
Mehrwertsteuernummer/Partita Iva__________________________________________________

EMPFÄNGER/DESTINATARIO

 
Firma/Ditta*____________________________________________________________________
 
Anschrift/Indirizzo*______________________________________________________________
 
Mehrwertsteuernummer /Partita Iva__________________________________________________

ABFALLDATEN/DATI RIFIUTO

 
Abfallbezeichnung/Denominazione del rifiuto*___________________________________________
 
Abfallkennziffer EAK/Codice rifiuto CER*______________________________________________
 
In Empfang genommene Menge/Quantità accettata*______________________________________
ANMERKUNGENGEN/ANNOTAZIONI
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
 
 
Datum/Data*_____________Unterschrift Empfänger/Firma destinatario*_________________
 
 
 

_____________________________________________________________________________________

 

*Obligatorische Daten/Dati obbligatori

 

Anlage F / AllegatoF

 

Beseitigungsverfahren

(Anlagen II A der Richtlinie 75/442/EWG)

D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (z.B. Deponien usw.)

 

D2 Behandlung im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)

 

D3 Verpressung (z.B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)

 

D4 Oberflächenaufbringung (z.B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen usw.)

 

D5 Speziell angelegte Deponien (z.B. Ablagerung in ab-gedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)

 

D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen

 

D7 Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden

 

D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden

 

D9 Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.)

 

D10 Verbrennung an Land

 

D11 Verbrennung auf See

 

D12 Dauerlagerung (z.B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.)

 

D13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren

 

D14 Rekonditionierung vor Anwendung eines der in D 1 bis D 13 aufgeführten Verfahren

 

D15 Lagerung bis zur Anwendung eines der in D 1 bis D 14 aufgeführten (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zum Einsammeln - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle).

 
 

Verwertungsverfahren

(Anlagen II B der Richtlinie 75/442/EWG)

 

R1 Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung

 

R2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln

 

R3 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)

 

R4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen

 

R5 Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen

 

R6 Regenerierung von Säuren und Basen

 

R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen

 

R8 Wiedergewinnung von Katalysatoren-bestandteilen

 

R9 Ölraffination oder andere Wiederverwendungs-möglichkeiten von Öl

 

R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie

 

R11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden

 

R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen

 

R13 Ansammlung von Abfällen, um sie einem der unter R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren zu unterziehen (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zum Einsammeln - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)

indice
ActionActionVerfassungsrechtliche Bestimmungen
ActionActionLandesgesetzgebung
ActionActionBeschlüsse der Landesregierung
ActionAction2024
ActionAction2023
ActionAction2022
ActionAction2021
ActionAction2020
ActionAction2019
ActionAction2018
ActionAction2017
ActionAction2016
ActionAction2015
ActionAction2014
ActionAction2013
ActionAction2012
ActionAction2011
ActionAction2010
ActionAction2009
ActionAction Beschluss Nr. 74 vom 19.01.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2 vom 12.01.2009
ActionAction Beschluss Nr. 135 vom 19.01.2009
ActionAction Beschluss Nr. 189 vom 26.01.2009
ActionAction Beschluss Nr. 278 vom 02.02.2009
ActionAction Beschluss Nr. 331 vom 09.02.2009
ActionAction Beschluss Nr. 333 vom 09.02.2009
ActionAction Beschluss Nr. 478 vom 16.02.2009
ActionAction Beschluss Nr. 625 vom 09.03.2009
ActionAction Beschluss Nr. 755 vom 16.03.2009
ActionAction Beschluss Nr. 829 vom 23.03.2009
ActionAction Beschluss Nr. 922 vom 30.03.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1150 vom 27.04.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1195 vom 27.04.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1196 vom 27.04.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1257 vom 04.05.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1264 vom 04.05.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1273 vom 04.05.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1274 vom 04.05.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1438 vom 25.05.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1440 vom 25.05.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1508 vom 08.06.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1510 vom 08.06.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1544 vom 08.06.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1572 vom 08.06.2009
ActionAction Beschluss vom 15. Juni 2009, Nr. 1600
ActionAction Beschluss Nr. 1588 vom 08.06.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1605 vom 15.06.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1853 vom 13.07.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1816 vom 06.07.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1829 vom 13.07.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1958 vom 27.07.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1977 vom 13.08.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2049 vom 13.08.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2209 vom 07.09.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2201 vom 07.09.2009
ActionAction Beschluss vom 14. September 2009, Nr. 2264
ActionAction Beschluss Nr. 2321 vom 21.09.2009
ActionAction Beschluss Nr. 989 vom 06.04.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1027 vom 06.04.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2325 vom 21.09.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2398 vom 28.09.2009
ActionAction Beschluss Nr. 1060 vom 14.04.2009
ActionAction Beschluss vom 28. September 2009, Nr. 2406
ActionAction Beschluss Nr. 2510 vom 19.10.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2740 vom 09.11.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2717 vom 09.11.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2756 vom 16.11.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2780 vom 16.11.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2789 vom 16.11.2009
ActionAction Delibera N. 2800 del 23.11.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2913 vom 14.12.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2916 vom 14.12.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2978 vom 14.12.2009
ActionAction Beschluss Nr. 3088 vom 21.12.2009
ActionAction Beschluss Nr. 3167 vom 30.12.2009
ActionAction Beschluss Nr. 3197 vom 30.12.2009
ActionAction Beschluss Nr. 2294 vom 14.09.2009
ActionAction2008
ActionAction2007
ActionAction2006
ActionAction2005
ActionAction2004
ActionAction2003
ActionAction2002
ActionAction2001
ActionAction2000
ActionAction1999
ActionAction1998
ActionAction1997
ActionAction1996
ActionAction1993
ActionAction1992
ActionAction1991
ActionAction1990
ActionActionUrteile Verfassungsgerichtshof
ActionActionUrteile Verwaltungsgericht
ActionActionChronologisches inhaltsverzeichnis