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1. Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 12, vom 29. Juni 2000, ist der Schulverteilungsplan der Schulen der ladinischen Ortschaften für den Fünfjahreszeitraum 2007 - 2012 gemäß Anlage A, die integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt, wobei bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses aus Altersgründen des derzeitigen Schuldirektors der Kunstlehranstalt St. Ulrich die eigenständige direktion dieser Schule aufrecht bleibt.
2. Der Landeshauptmann ist ermächtigt, das entsprechende Dekret zu erlassen
Anlage A)
Schulsprengel
Schüler/innen
Alunni/e
Direzioni comprensive
661
472
529
522
Oberschulen
Istituti d’istruzione secondaria
244
108
* Die eigenständige Direktion der Kunstlehranstalt bleibt bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses aus Altersgründen des Schuldirektors aufrecht.