In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss Nr. 867 vom 26.03.2001
Landesabgabe für die Ablagerung von festen Abfällen in DeponienFestsetzung des Ausmaßes der Abgabe

....omissis....

folgende Steuersätze der Abgabe je Maßeinheit der abgelieferten Abfälle zu genehmigen:

a) 3.000 Lire pro m³ (1,5494 EURO) für Abfälle im Bereich Bergbau, Schürftätigkeit, Metallverarbeitung, Bauwesen und Steinverarbeitung;

b) 12 Lire pro kg (0,0062 EURO) für Sonderabfälle

c) 22 Lire pro kg (0,0114 EURO) für Hausabfälle und giftige und schädliche Abfälle;

d) 8 Lire pro kg (0,0041 EURO) für Reststoffe und Siebreste;

e) 6 Lire pro kg (0,0031 EURO) für Verbrennungsöfen ohne Energierückgewinnung;

Der gegenständliche Beschluß wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht;

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