In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss Nr. 4064 vom 02.09.1996
Anwendung von Art. 2, Abs. 4, Lit b) und Art. 10, Abs. 4, des L.G. vom 23. April 1992, Nr. 10, in Hinblick auf die Umsetzung von Art. 10, Buchstabe d), des L.G. vom 22. Mai 1996, Nr. 12 (ergänzt mit Beschluss Nr. 43 vom 15.1.2001)

....omissis....

Der Direktor der Abteilung 8 – Landesinstitut für Statistik – ist befugt, alle Maßnahmen bezüglich des Abschlusses von Verträgen bis zu einem Betrag von Lire 100.000.000.- im Zuständigkeitsbereich seiner Abteilung durchzuführen, einschließlich der Ermächtigung zu deren Abschluß und der entsprechenden Ausgabenbindung.
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