In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss Nr. 2403 vom 03.06.2000
Maßnahmen betreffend den Kauf und Verkauf von Milchquoten in der Autonomen Provinz Bozen

....omissis....

bei Kauf, Pacht und jeder anderen Art. von Quotenübertragung mit und ohne Fläche innerhalb der Autonomen Provinz Bozen, folgende Grenzen festzulegen:
 

- 16.000 kg. Milchquote pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche für Betriebe unter 900 m Meereshöhe;

- 15.000 kg Milchquote pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche für Betriebe zwischen 900 und 1250 m Meereshöhe;

- 14.000 kg Milchquote pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche für Betriebe über 1250 m Meereshöhe;

 
Jede Art. von Quotenverkauf nach außerhalb der Autonomen Provinz Bozen zu verbieten und den Quotenzukauf zu genehmigen, mit der Voraussetzung dass mit der Quotenübertragung 18.000 kg Milchquote pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche nicht überschritten werden;
 
eine Kopie dieser Maßnahme der "Azienda di Stato per gli interventi nel mercato agricolo (A.I.M.A.)" zu übermitteln;
 
die gegenwärtige Maßnahme nach erfolgter Rechtswirksamkeit im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen;
 
festzustellen, dass die gegenwärtige Maßnahme keine Ausgaben zu Lasten des Haushaltsvoranchlages für das laufende Finanzjahr mit sich bringt.
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