In vigore al

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In vigore al: 11/09/2012

Beschluss Nr. 1166 vom 10.04.2000
Institutionalisierung der Telearbeit (Projekt "Tele 40")

Mit dem 30. April 1999 ist die versuchsweise Einführung der Telearbeit ( Beschluss Nr. 577 vom 1.3.1999) positiv abgeschlossen worden, woran neun Bedienstete beteiligt waren. Am Ende des Versuches haben sich einige der Beteiligten positiv für die Weiterführung der Initiative geäußert: auf Grund der erzielten, sehr zufriedenstellenden Ergebnisse und auf Grund Zusage und Verpflichtung seitens der Vorgesetzten für eine kontrollierte Weiterführung zu sorgen, konnten sie im Jahr 1999 weiterhin in Telearbeit bleiben. Es handelte sich um sechs Bedienstete; durch einen Dienstaustritt sind fünf verblieben, die mit Beschluss Nr. 5913 vom 30.12.1999 ermächtigt wurden, die Telearbeit bis auf weiteres fortzuführen. Für drei am Versuch beteiligte Bedienstete endete die Telearbeit endgültig mit dem 30.4.1999;

 

Die Vorbereitungszeit und der Versuchszeitraum wurden von der Fa. Teknova aus Mailand in den Personen von Univ. Prof. Sergio Campodall'Orto und ing. Massimo Gori aktiv unterstützt und bis zum Abschluss begleitet. Ein umfangreiches und detailliertes Abschlussdokument vom Juni 1999, das diesem Beschluss beiliegt, dokumentiert die einzelnen Schritte, von der Idee, zur Auswahl, zur Umsetzung, zur Begleitung der einzelnen Mitarbeiter, bis hin zur Überprüfung und den Schlussfolgerungen;

 

Die Landesregierung hat mit dem Beschluss Nr. 1475 vom 26.4.1999 den Vorbehalt ausgesprochen, weitere Aspekte der Telearbeit getrennt zu prüfen, womit der Wille zur Weiterführung des Vorhabens bzw. zur Ausdehnung der Telearbeit bekundet wurde; dies gilt um so mehr, wenn man den Kurzbericht des Personalamtes 4.2. vom 21.4.1999 zum genannten Beschluss heranzieht. In mehreren Gesprächen hat man das Fernziel von 150 bis 200 Telearbeitern ins Auge gefasst, wobei dieses Ziel im Laufe der nächsten Jahre schrittweise verwirklicht werden soll. In der Anfangsphase muss sich die Anzahl der Telearbeiter aus technisch-organisatorischen Gründen vorerst in Grenzen halten.

 

Es ist notwendig, dass in der Telearbeit erfahrene Personen beauftragt werden, die das Projekt von Beginn an begleiten und gleichzeitig innerhalb der Landesverwaltung eine oder mehrere Personen so weit ausbilden, dass die nächsten Ausbauphasen von ihnen möglichst selbständig umgesetzt werden können.

 

Die Aufgaben der Begleitung werden also darin bestehen, die Initiative in allen Phasen aktiv zu begleiten und zu betreuen und zwar bis nicht eigene Kräfte diese Aufgabe zumindest teilweise übernehmen können. Die Personalabteilung stellt den organisatorischen Bezugspunkt dar.

 

Mit den externen Begleitungsaufgaben könnte weiterhin die Fa. Teknova aus Mailand beauftragt werden, da sie bzw. ihre Mitarbeiter die Landesverwaltung inzwischen gut kennen, bereits das Versuchsvorhaben positiv und zur Zufriedenheit auch der Verwaltung bestritten haben und auf dem Gebiet der Telearbeit beste Referenzen nachweisen können.

 

Dies vorausgeschickt, fasst die Landesregierung mit gesetzmäßig zum Ausdruck gebrachter Stimmeneinhelligkeit, folgenden

 

B  e  s  c  h  l  u  s  s

 

I)   Die von Art. 24 des Bereichsabkommens für das Landespersonal vom 8.5.1997 vorgesehene und mit Beschluss Nr. 577 vom 1.3.1999 versuchsweise eingeführte Telearbeit ist institutionalisiert und erhält die Bezeichnung "Projekt Tele 40", wobei folgendes bestimmt wird:

 

1.    Kontingent

An der Telearbeit werden vorläufig rund 40 Bedienste zugelassen.

 

2.   Überprüfung

Eine regelmäßige, standardisierte Überprüfung der Leistung und der Befindlichkeit muss gegeben sein.

 

3.   Freiwilligkeit

Für die Teilnahme am Vorhaben gilt das Prinzip der Freiwilligkeit seitens des Bediensteten, vorbehaltlich der Feststellung der technischen und organisatorischen Machbarkeit und der ausdrücklichen Bereitschaft und Einwilligung des Vorgesetzten.

 

4.   Zulassungskriterien zur Telearbeit

Um in die engere Auswahl für die Telearbeit zu gelangen, muss die Tätigkeit des Bediensteten folgende Kriterien erfüllen: Selbständigkeit; geringe Notwendigkeit mit Anderen in ständigem Kontakt zu treten; Planbarkeit der Arbeit; leichte Kontrolle und Beurteilungsmöglichkeit der Ergebnisse; keine nachteiligen Folgen für die Abwicklung des Dienstes.

 

5.   Bezugspersonen

a)     ein Projektbetreuer: innerhalb der Personalabteilung ist ein Mitarbeiter mit dem Projekt "Tele 40" zu betrauen. Er soll die verlässliche Bezugsperson für all jene sein (Bedienstete, Vorgesetzte, Techniker, Verwalter, Begleiter, Presse, Weiterentwicklung, usw.), die irgendwie mit dem Projekt in Kontakt treten wollen oder müssen.

b)     ein Techniker: innerhalb der Abteilung Informatik ist ein Mitarbeiter mit dem Projekt "Tele 40" zu betrauen, um die Rolle der Bezugsperson in allen technischen Belangen zu übernehmen (Hardware, Software, Telefon, Drucker usw.).

Die internen Bezugspersonen üben diesen Auftrag zusätzlich zu den laufenden Aufgaben aus.

 

6.   Begleitung

Die Personalabteilung ist ermächtigt, mit der Fa. Teknova in Verbindung zu treten, um die Bedingungen für eine eventuelle Beauftragung zu klären; die Firma soll mit den in den Prämissen beschriebenen Begleitaufgaben beauftragt werden.

 

7.   Arbeitsgruppe

Eine interne Arbeitsgruppe begleitet das Projekt. Diese Arbeitsgruppe ist in folgender Zusammensetzung ernannt:

DDr. Antonio Bacchin - Direktor des Ressorts Italienische Kultur, Wohnungsbau;

Dr. Hellmuth Ladurner - Direktor der Abteilung Informationstechnik;

Dr. Armand Mattivi - Direktor des Amtes für Verwaltungspersonal;

Dr. Hansjörg Dell'Antonio - Direktor des Organisationsamtes;

einen ständigen Gewerkschaftsvertreter, der von den Gewerkschaftsorganisationen der Landesbediensteten namhaft gemacht wird.

 

8.   Technische Ausstattung

Die für die Telearbeit notwendige technische Ausstattung wird von der Verwaltung angekauft und zur Verfügung gestellt (Hardware, Software, Drucker, Material, telematische Verbindungen, Modems usw.). Der Telearbeiter wird einen geeigneten (= arbeitsmedizinisch einwandfrei) Arbeitsplatz zur Verfügung stellen müssen.

 

9.   Beziehungen mit den Gewerkschaften

Genauso wie im Zuge des Versuches werden Aussprachen mit den Gewerkschaften der Landesbediensteten erfolgen. Die Besonderheiten des Telearbeitsverhältnisses werden, falls nötig, in einem eigenen Vertrag geregelt.

 

10.   Detailregelung

Mit weiteren Maßnahmen werden Detailregelungen zur Telearbeit vorgenommen.

 

II)  Ausgaben

Dieser Beschluss hat keine Ausgaben zur Folge.

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